Kiel | analogo.de – Daniel Günther, Schleswig-Holsteins christlich-fundamentalistischer Verwaltungschef, kann sich vorstellen, jedem Bewohner die gesetzliche Pflicht aufzuerlegen, sich gegen Covid-19 gentherapeutisch behandeln zu lassen. Wieder einmal outet sich Günther als wahrer Diktator, sich einreihend in die Riege der ganz wenigen Diktatoren, die ihren Bewohnern eine Impfpflicht verordneten: Turkmenistans Präsident und „Beschützer“ Gurbanguly Berdimuhamedow und Tadschikistans Präsident und „Führer der Nation“ Emomalij Rahmon. Der Zeitung Die Welt sagte Günther, er sei „bereit, diesen Schritt zu gehen“.
In seiner Radikalität anderen immer einen Schritt voraus, hat der CDU-Mann keine Skrupel, auch das hiermit verbundene Menschenrecht der körperlichen Unversehrtheit beiseitezuräumen. Durch die institutionalisierte 2G-Regel machte sich Günther unlängst des Verdachts der Volksverhetzung schuldig. Dass fast alle Einwohner Deutschlands bereits mit dem Coronavirus in Kontakt kamen, sie aber aufgrund einer funktionierenden Immunabwehr nicht erkrankten, hält Günther nicht davon ab, weiter die Axt an die Wurzel der Demokratie anzulegen.
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Weltweit zeigt sich gerade das Phänomen, dass ausgerechnet in Gegenden mit hohen Impfquoten die Infektionszahlen am höchsten sind. So in Irland, so im Kreis Schleswig-Flensburg, in Israel, so in Bremen, so fast überall. Was auch immer die Gründe dafür sind, dieses Muster beweist die Sinnlosigkeit von Impfungen in vielerlei Hinsicht.
Propagandistisch zuhilfe kommt Günther die staatlich finanzierte und im Vergleich zu Günther nicht minder radikale Bloggerin Mai Thi Nguyen-Kim. In ihrem 2,2 millionenmal aufgerufenen Video „Impfpflicht ist OK“ gibt die Bloggerin höchst fragwürdige Quellen wie das ZDF-Sendeformat Panorama an, dass bei den derzeitigen mRNA-Impfstoffen keine spät auftretenden Nebenwirkungen zu erwarten seien. Laut dem Verein Ärzte für individuelle Impfentscheidung verschweigt Nguyen-Kim, dass Impfnebenwirkungen in Deutschland gar nicht systematisch erfasst werden.
So ist es auch mit Günther. Obwohl der Fundamentalist einen ganzen Generalstab an Beratern zur Verfügung hat, wischt er den Rat eines Großteils dieser Berater beiseite, und trifft auf seinen christlich-radikalen Fundamenten basierende politische Entscheidungen. Der NDR zitiert Prof. Dr. Stephan Ott, den Leiter des Gesundheitsamtes des Kreises Rendsburg-Eckernförde, aus infektionsmedizinischer Sicht mache die Einführung der neuen 2G-Regel keinen Sinn. Der Infektionsmediziner halte den Beschluss für eine rein politische Entscheidung.
Zum oben erwähnten WELT-Artikel schreibt der Leser Critico, er lehne eine Schutzimpfung gegen Covid nicht grundsätzlich ab, aber er lehne aus bekannten Gründen die Gentherapie ab. Die in Deutschland zirkulierenden „Impfungen“ seien keine ausgereiften „Impfungen“ im klassischen Sinne, also kein Totimpfstoff. Ein Leser gibt zu bedenken, der Staat habe eine Fürsorgepflicht für seine Bürgerinnen und Bürger und dürfe keine experimentellen und unausgereiften Impfstoffe aufzwingen, sofern es Alternativen gebe. Deutschland blockiere die Freigabe der Alternativen.
Wäre eine Impfpflicht also angemessen, sind alternative Wege ausgeschöpft?
Günther propagandiert die Impfpflichtsideen an einem Tag, an dem laut DIVI-Register in seinem Bundesland nur 33 Personen wegen Covid-19 in einem von Schleswig-Holsteins Krankenhäusern in Behandlung sind. 33 von 2.900.000 Einwohnern, statistisch also rund 1 Person pro 100.000 Bürger. Sprächen wir von der Infektionsinzidenz, läge die Inzidenz bei 1. Im Kontext der Hospitalisierung spricht man von der Hospitalisierungsrate. Auch diese liegt beim Wert 1. Ein Witz. Auch in ganz normalen Vor-Corona-Zeiten wurden so viele Menschen in schleswig-Holsteinischen Krankenhäusern wegen Coronaviren und anderen Grippeviren behandelt.
Derzeit infizieren sich zwar Menschen mit dem Virus Covid-19, aber es macht ihnen mehrheitlich nichts aus. Wie auch zuvor es den Menschen mehrheitlich nichts ausmachte, mit dem Grippe- oder einem anderen Erkältungsvirus angesteckt zu sein.
In Schleswig-Holstein liegt ferner derzeit so gut wie kein Covid-19-Patient auf einer Intensivstation. Stand 14.11.2021 waren es 23 Personen. Und Stand 14.11.2021 sind die Regel-Intensivbetten zwar gut belegt, aber nur zu rund 3 Prozent (18 von 562) durch Covid-19-Patienten. Über alle Krankenhasubetten gerechnet ist der Anteil der Covid-Patienten sowieso gering. Ein Beispiel: In der Schweiz liegt der Anteil bei rund 4 Prozent.
Günthers Maßnahmen sind kalkulierte Verfassungsverstöße
Auf analogo.de-Anfrage schreibt das Klinikum Itzehoe, aktuell (Stand 15.11.) würden hier zwar 26 Patienten auf den Erwachsenen-Intensivstationen behandelt, aber dies seien ausschließlich die üblichen Intensivpatienten wie solche nach schweren Operationen, nach schweren Unfällen, bei Organversagen oder aufgrund akuter Erkrankungen wie einem Schlaganfall. Stand 15.11. lag hier kein einziger Covid-19-Patient auf der Intensivstation. Sechs Covid-Patienten lägen auf der Infektionsstation, so Pressesprecherin Katrin Götz gegenüber analogo.de.
Götz stellt auch klar, dass eine der zwei Hauptgruppen der Covid-19-Patienten ältere Patienten mit Impfdurchbrüchen sind. Bei Letzteren handele es sich in aller Regel um Patienten, deren Impfung bereits mehr als sechs Monate zurücklägen und die noch keine Booster-Impfung erhalten hätten. Diese Personen wären ohne Impfung gesundheitlich sehr viel schlechter dran, so Götz.
Auch absehbar wird die Intensivbettenreserve nicht gezogen werden müssen. Der Anteil der Covid-19-Geimpften auf Isolier- und Intensivstationen von Schleswig-Holsteins Krankenhäusern ist nahezu gleich hoch wie derjenige der Covid-19-Ungeimpften. Über 80 Prozent aller an Covid-19-Sterbenden sind nachwievor multimorbid (sie haben viele Vorerkrankungen) und über 80 Jahre alt, mit hoher Wahrscheinlichkeit absehbar auch ohne Covid-19 zu versterben. Die Alten erkranken trotz Impfung, die Impfungen versagen. Schleswig-Holsteins Kliniken blasen Entwarnung, außer vielleicht dem regierungstreuen Propagandaklinikum UKSH, deren Zahlen bewiesenermaßen politisiert und verfälscht werden.
Ob die Landesregierung von Schleswig-Holstein – vor dem geschilderten Hintergrund – mit der Einführung von 2G nicht die Gefahr einer Diskriminierung von Ungeimpften in Schleswig-Holstein sehe, wollte unsere Redaktion wissen. Weder Gesundheitsministerium noch Staatskanzlei antworteten auf unsere Anfrage. Auch dies ein weiterer Akt von Ignoranz der geltenden Gesetze durch das Kabinett Günther. Nach §4 des Landespressegesetzes sind die Behörden verpflichtet, den Vertreterinnen und Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. Dass die Landesregierung dieser Pflicht wiederholt nicht nachkommt, zeigt das Ausmaß an Gewalt, mit dem sie das Recht mit Füßen tritt. Eine echte Orgie der (Staats) Gewalt, entgegen aller Mahnungen höchster Verfassungsrichter, dass grundlegende Freiheiten unveräußerliche Rechte des Einzelnen seien.
analogo.de meint: Nur Tage nach der Einführungsverordnung von 2G und der damit verbundenen Diskriminierung von Ungeimpften plädiert Schleswig-Holsteins Diktator Daniel Günther jetzt für immer weitergehende gruppenbezogene Zwangsmaßnahmen einführen. Man fühlt sich an die Aera Stalin erinnert. Wer „Genosse“ Daniel Günther bei der Arbeit kennt, weiß, dass er mit einer Impfpflicht ein hartes Durchgreifen von Polizei und Verwaltung ankündigen dürfte. Zustände wie im tadschikischen Duschanbe oder im turkmenischen Aschgabad. Wo Günther „der Geduldsfaden reißt“, folgen kalkulierte Verfassungsverstöße.
Die Menschen werden sich diese Art von Diktatur nicht weiter gefallen lassen, einen Zustand, in dem ein abgehobener Verwaltungschef den Menschen – an Parlamenten vorbei – eine neue Verordnung nach der anderen in den Verhaltenskatalog diktiert, und dabei gewissen Teilgruppen aus politischer Überzeugung Rechte vorenthält, mit anderen Worten sie unterdrückt.
Ob Günther mit seiner Marschrichtung im nächsten Jahr die Landtagswahl gewinnt, dürfte stark bezweifelt werden. Vieles wird an der FDP hängen, ob sie die dreckigen Spiele der CDU weiter mitspielt. Das alte Kieler Landtagsmitglied und der amtierende Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki mahnt zwar aus dem fernen Berlin, man solle die Menschen nicht mit der Androhung von Grundrechtseingriffen „anleiten“, aber seine willfährigen FDP-Kumpels Heiner Garg und Bernd Buchholz lässt dies offen unbeeindruckt.