Bei Covid-19-Impftod wird nicht gehaftet, sondern nur „versorgt“ – analogo.de Umfrage bei Landesregierungen

Hannover, Stuttgart, Düsseldorf, Mainz, Kiel | analogo.de – Wer zahlt eigentlich, wenn man nach seiner Covid-19-Impfung verstirbt oder schwer erkrankt? Impfstoffhersteller wie Pfizer und Biontech haben mit den Staaten geheime Verträge abgeschlossen, die zehn Jahre geheim bleiben sollen. Durch den Leak eines dieser Verträge kam raus, dass Impfstoffhersteller keine Haftung übernehmen, sofern Menschen an ihren Impfstoffen sterben. Wie gehen also die Staaten damit um? Vor der Bundestagswahl befragte analogo.de verschiedene Landesregierungen und die Bundesregierung. Das Ergebnis ist ernüchternd.

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Große Teile der Bevölkerung sind immer noch verunsichert, dass die Impfungen gegen Covid-19 zum Tod oder einer schweren Krankheit führen könnten. Laut einer neuen Studie bildet sich die große Anzahl der Impfkritiker vor allem unter den Höchstgebildeten und am wenigsten Gebildeten.

Angang Juni schrieb das Paul-Ehrlich-Institut von rund 80.000 gemeldeten Verdachtsfällen von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen im zeitlichen Zusammenhang mit der Verabreichung von mRNA-Impfstoffen. Nach Medienberichten stirbt schon – je nach Gebiet – bis zu jeder 25.000ste Impfling an der Impfung.

Am Beispiel Niedersachsens dürfte im Ergebnis demzufolge mit durchschnittlich 320 Impftoten und einer weitaus größeren Zahl Gesundheitsgeschädigter zu rechnen sein. Mit jeder nachfolgenden „Auffrischimpfung“ multipliziert sich die Zahl von 320.

Als Impfschaden gilt aber auch schon die wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung.

analogo.de fragte die Landesregierungen, ob sie ihre Bewohnerinnen und Bewohner ihrem Schicksal überlassen oder ob sie – als Formulierende direkter und indirekt wirkender Impfzwänge – Kompensationen für den Todesfall und/oder Krankheitsfall anbieten? Knapp formuliert: Wer zahlt?

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration von Baden-Württemberg schrieb analogo.de, das Infektionsschutzgesetz spreche bei Impfschäden nicht von einer Haftung, sondern von einer Versorgung. Das Land leiste, wenn eine allgemeine Impfempfehlung vorliege, bei Impfschäden nach Paragraph 60 Absatz 1 Satz 1 IfSG eine Versorgung, die nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) auf Antrag sowohl die gesundheitlichen als auch die wirtschaftlichen Folgen der Schädigung abdecke.

Eileen Lara Meier, die Pressesprecherin von Schleswig-Holsteins Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren verweist auf denselben Paragraphen 60. Der Antrag hierfür könne beim Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein (LAsD) gestellt werden.

Während das Stuttgarter Ministerium von einer allgemeinen Impfempfehlung spricht, betont das Kieler Ministerium auch die Gültigkeit für öffentlich empfohlene, gesetzlich angeordnete/vorgeschriebene oder aufgrund internationaler Gesundheitsvorschriften durchgeführte Schutzimpfungen.

Für das Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung schreibt Pressesprecher Manfred Böhling an analogo.de, Niedersachsen halte sich an das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und die Corona-ImpfVO. Weiterhin folgt die Hannoveraner Landesregierung auch der zunehmend in Kritik geratene Ständige Impfkommission (STIKO).

Der Sprecher des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Carsten Duif, geht insbesondere auf die Hinterbliebenen einer bzw. eines Geschädigten ein, sie könnten ebenfalls (auf Antrag) Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes erhalten. Anträge könnten bei den in Nordrhein-Westfalen für die Durchführung zuständigen Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe gestellt werden. Die Leistungen würden aus Landesmitteln finanziert.

Die auf Antrag erbrachten Leistungen richten sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigung, und können unter anderem die Übernahme medizinischer Behandlungskosten, Rentenleistungen sowie Leistungen zur Teilhabe beinhalten, so Duif.

Aus dem Mainzer Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit stellt Sprecherin Pauline Kopf heraus, dass der oben erwähnte Anspruch unabhängig von den öffentlichen Empfehlungen der Landesbehörden bestehe. Informationen dazu hier.

Das für seine Unehrlichkeit bekannte Bundesgesundheitsministerium unter Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kam übrigens ebenso wenig wie das Bayerische Gesundheitsministerium ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, auf unsere Presseanfrage zu antworten. Kann es da noch verwundern, dass die Korruptionsparteien CDU und CSU ihren Regierungsauftrag auf Bundesebene verloren haben?

Fazit: Millionenschwere Entschädigungszahlungen wie in den USA gibt es in Deutschland nicht. Wer hierzulande an einer Covid-19-Impfung stirbt, bekommt seine Krankenhausleistung bezahlt und nicht viel mehr. Würde ist relativ. Geld kann wohl weder den Tod eines Kindes noch eines geliebten Partners bzw. einer Partnerin versöhnen. Ein Millionenbetrag wie in den USA könnte aber dazu beitragen, dass die Hinterbliebenen auf Jahre aufgefangen werden.  

Nicht wenige in Sicherheit verliebte Deutsche sichern sich für die Zeit nach dem Tode ab. Bildrechte: Alexas_Fotos auf Pixabay 1106900_1920
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