Flüchtlinge teurer als Hartz IV-Bezieher – Warum soll man noch arbeiten gehen?

Mainz, Wiesbaden, Stuttgart | analogo.de – Flüchtlinge nutzen in Deutschland teilweise kostenlos den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) und werden dadurch besser gestellt als Sozialhilfeempfänger bzw. Hartz IV-Bezieher. Dies ist das Ergebnis einer umfangreichen Recherche von analogo.de. In Wiesbaden erhalten Flüchtlinge Freifahrtscheine für den innerstädtischen Transport, während Sozialhilfeempfängern in Mainz oder Stuttgart eine Gefängnisstrafe droht, sollten sie versuchen ebenfalls kostenlos Bus zu fahren. In Rheinland-Pfalz bezahlen Gemeindeverwaltungen Flüchtlingen mit Zahnschmerzen ein Taxi, was ebenfalls eine Besserstellung gegenüber Einheimischen ist. Die Politik hat den Überblick über die externen Kosten verloren. Der analogo.de LONG READ.

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Am 04. April 2017 fährt in Stuttgart ein 21-jähriger Flüchtling oder – sagen wir Siedler – aus Syrien gegen 08:45 Uhr ohne Fahrkarte mit der S1. Im Hauptbahnhof leistet er den alarmierten Bundespolizisten Widerstand, als sie die Personalien des Mannes prüfen wollen. Hierbei versucht er zu flüchten, doch die Polizisten und zwei Mitarbeiter der Deutschen Bahn halten den Mann fest. Beim Versuch des 21-Jährigen sich loszureißen, stürzt er gemeinsam mit einem Beamten zu Boden, wehrt sich jedoch vehement weiter. Laut Aussage der Bundespolizeiinspektion Stuttgart erhielt die Staatsanwaltschaft erst 15 Tage später die Anzeige wegen Erschleichens von Leistungen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Der Fall wird den Staat noch sehr viel Geld kosten.

Wäre der Mann in Wiesbaden Bus gefahren, wäre das nicht passiert. In Rheinland-Pfalz vielleicht schon eher. In Deutschland regeln Bundesländer und Kommunen sehr unterschiedlich, welche Leistungen sie Siedlern bezahlen. Eine wichtige Übereinstimmung ist jedoch, dass Siedler insgesamt besser gestellt werden als Hartz IV-Bezieher. In Bezug zum ÖPNV drohte dem weithin bekannten Hartz IV-Bezieher Manfred Bartl aus Mainz mehrfach eine Gefängnisstrafe, weil er wissentlich Bus fuhr ohne zu bezahlen. Die Staatsanwaltschaft verfolgte den ehemaligen Bundestagskandidaten immer wieder, auch nachdem man wusste, dass Bartl aus politischen Gründen der Gerechtigkeit schwarzfährt. Denn der niedrige Hartz IV-Regelsatz grenze Hartz IV-Bezieher vom sozialen Leben aus, ÖPNV sei viel zu teuer und die gesellschaftliche Ausgrenzung himmelschreiend ungerecht und darum inakzeptabel, so Bartl.

Diskriminierung der einheimischen Bevölkerung

Nun erhalten Siedler in Deutschland ungefähr denselben Sozialhilfesatz wie Bartl, also wie Menschen, die in Deutschland aufgewachsen sind und viele Jahre gearbeitet haben. Werden Letztere arbeitslos und wollen nach einer kurzen Übergangszeit Sozialhilfe vom Staat, müssen sie ihr Vermögen und ihren Immobilienbestand offenlegen. Siedler können dahingegen nicht überprüft werden. Wie soll die Verwaltung auch beurteilen, ob der Siedler in Ägypten oder in Albanien ein kleines Häuschen besitzt, dies aber nicht angibt? Der deutsche Staat diskriminiert ergo eindeutig die einheimische Bevölkerung.

Siedler dagegen können umsonst wohnen und erhalten in Rheinland-Pfalz obendrein €354 pro Person Handgeld. Im Durchschnitt erhält ein Siedler über €1.000 pro Monat an Leistungen, die er weder zurückzahlen muss (wie deutsche Studenten Bafög zurückzahlen müssen) noch die er rechtfertigen muss (Thema Häuschen in Albanien). Eine erste Zwischenrechnung:

A) Monatliche Erstattungen für 1 Sozialhilfeempfänger: > € 809 (€ 400 Wohnung + € 409 Regelsatz + Mehrbedarf für Alleinerziehende / Schwangere / Behinderte / kostenaufwändige Ernährung / dezentrale Warmwasserversorgung + einmalige Leistungen + sonstige Leistungen + Leistungen für Bildung und Teilhabe + Sozialgeld + Krankenversicherung)

B) Monatliche Erstattungen für 1 Siedler in RLP: > € 754 (€ 400 Wohnung + € 354 Geldleistungen + Heizkosten + Krankenhilfe)

C) Monatliche Erstattungen für 1 Siedler in Hessen: > € 804 (€ 400 Wohnung + € … Regelsatz + € 50 ÖPNV + Heizkosten + Krankenhilfe)

Man vergleiche das Arbeitseinkommen eines normal bezahlten Angestellten im öffentlichen Dienst nach 30 Jahren Arbeitszeit mit A) bis C). Beträgt sein Durchschnittsverdienst monatlich rund € 1.900 netto, bleiben dem Angestellten nach Abzug von Wohnung, Nebenkosten, Lebenshaltung, ÖPNV und Kleidung durchschnittlich € 300 pro Monat. Das Einkommen eines arbeitenden Angestellten ist ergo kaum höher als die gesammelten staatlichen Erstattungen an Hartz IV-Bezieher und Siedler. Warum sollen Einheimische dann überhaupt noch arbeiten gehen?

Mehr Asylanträge = mehr Richter = mehr Kosten

Die Stadt Hamburg hat offengelegt, dass die Stadt monatlich gar mit € 1.400 pro Siedler kalkuliert, denn natürlich entstehen der Verwaltung zusätzlich enorme Mitarbeiterkosten. Hamburg hat dabei nur die normalen Kosten angegeben, ohne alle Kriminalitätsereignisse zu berücksichtigen. Da die Kriminalitätsrate von Siedlern enorm hoch ist, betragen die wahren Kosten ein Vielfaches dieser € 1.400 pro Monat. Bis der oben geschilderte Stuttgarter Fall erledigt ist, dürften weitere € 5.000 Verwaltungskosten angefallen sein. Deutsche Staatsanwälte und Richter kosten richtig viel Geld. In Rheinland-Pfalz kündigte kürzlich der liberale Justizminister Herbert Mertin (FDP) erhebliche Mehrkosten für Justizpersonal an. Infolge der Flüchtlingssituation sei der Eingang an Verfahren entsprechend hoch, so Mertin. Aktuell erfolge eine Verstärkung für das Verwaltungsgericht Trier durch zehn R1-Stellen und zwei Stellen für Vorsitzende Richterinnen bzw. Richter. Ergänzt werde die personelle Verstärkung durch drei zusätzliche Stellen für Justizverwaltungsangestellte in den Serviceeinheiten. Auf der Ausgabenseite schwenkt das Kabinett Malu Dreyer (SPD) Füllhörner voller externer Kosten.

Außer Juristen bezahlt der Staat auch gut bezahlte Ärzte. In einem Foreneintrag finden wir den Kommentar eines Users, Siedler würden sich in Deutschland ihre Zähne kostenlos auf Staatskosten sanieren lassen können und zudem eine Brille anfertigen lassen. analogo.de sammelte für diese Recherche auch Foreneinträge, viele davon mit dem Tenor: „Welchen Grund gibt es, dass ich jeden Tag auf die Arbeit gehe?“ Ironische Antworten in Foren lauteten etwa: „Um das Ganze zu bezahlen – irgendwer muss ja.“ Die Füllhörner-Rhetorik der Einnahmeseite (i. e. Leistungserbringerseite) bläst ins selbe Horn. Flüchtlinge kosten zu viel Geld.

In Wiesbaden fahren Flüchtlinge kostenlos Bus – Einheimische müssen zahlen

Zurück zum ÖPNV: Der Pressesprecher der Verkehrsbetriebe Wiesbaden (ESWE), Holger Elze bestätigte unserer Redaktion auf Anfrage, dass das Land Hessen eine großzügige Vereinbarung mit den Verkehrsverbünden wie RMV getroffen habe, nach welcher Flüchtlinge aus Erstaufnahmelagern den ÖPNV unter Vorlage ihres Erstaufnahmelagerscheines nutzen dürfen. Dies sei je nach Gebietskörperschaft unterschiedlich geregelt. Süffisant war, dass Elze die Information zur Journalistenanfrage zwar zögerlich leistete, aber der Bitte nach schriftlicher Bestätigung nicht nachkommen wollte. Offensichtlich scheinen die Informationen der ESWE politisch zu brisant zu sein.

Daher machte sich ein Redaktionsmitglied persönlich nach Wiesbaden auf und befragte lokale Busfahrer nach Details zu Elzes Aussage. Diverse Busfahrer bestätigten uns, dass die Stadt Wiesbaden Flüchtlingen DIN A4-große Berechtigungsscheine ausstellt, mit denen die Siedler kostenlos Bus fahren können. Dezentrale Füllhörner, wo man nur hinschaut.

Ein Blick auf die andere Rheinseite. Der Pressesprecher der Mainzer Stadtwerke, Michael Theurer teilte uns auf Anfrage mit Asylsuchende und Flüchtlinge in Mainz müssten das normale Fahrtentgelt zahlen.

Zum Kostenthema befragten wir vertiefend das Integrationsministerium von Rheinland-Pfalz und Pressesprecherin Sabrina Jennewein ergänzte: „Die einzelnen Beträge zur Sicherung des Existenzminimums richten sich nach Alter und Form der Bedarfsgemeinschaft (…). Werden bestimmte Dinge als Sachleistungen erbracht, wird dies von den in der Anlage genannten Beträgen entsprechend abgezogen. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die für das Jahr 2016 ausgewiesenen Beträge zunächst auch für das Jahr 2017 fortgelten bis diese ggf. im AsylbLG angepasst werden. Für jeden vom Land zugewiesenen Asylbegehrenden erhalten die Kommunen im Gegenzug bis zur Erstentscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Aufwendungserstattung von € 848 pro Person und Monat. Darüber hinaus zahlt das Land jährlich weitere € 35 Millionen an die Kommunen für alle Fälle, in denen bereits eine Entscheidung des BAMF vorliegt und danach kein Wechsel in die Leistungssysteme des SGB II oder SGB XII erfolgt. Damit beteiligt sich das Land substantiell an den Kosten, die die Kommunen im Zuge der Fluchtaufnahme zu tragen haben.“

Flüchtlinge haben einen dringenden Arztbesuch? Taxi wird bezahlt

Ist Rheinland-Pfalz demnach bzgl. ÖPNV weniger kulant als das Land Hessen? Oder müssen auch hier zusätzlich zum Punkt B) weitere Aufwendungen addiert werden. Wenn Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz ihre Erstaufnahmeinrichtung wie diejenige in Ingelheim verlassen, geht die Zuständigkeit verwalterisch auf die Kommunen und Städte über. Unser nächster Rechercheschritt führte uns daher zum Gemeinde- und Städtebund RLP. Pressesprecherin Agneta Psczolla erklärte uns, dass Gemeinden im ländlichen Raum Asylbewerbern die Reisekosten zum Integrationskurs erstatten würden. Hierzu würden u. a. Bürgerbusse bereitgestellt. Bei dringenden Arztbesuchen zahle die Gemeinde nach §6 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zudem die Taxifahrt zum Arzt. Doch sorgt dieser Punkt in Rheinland-Pfalz für Konflikte, denn kostenstellenmäßig seien die Landkreise zuständig. Diese würden sich jedoch manchmal weigern die Auslagen der Gemeinde für die Taxifahrt zu begleichen, so Psczolla. Handelte es sich wirklich um einen dringenden Arztbesuch, der ein teures Taxi rechtfertigte?

Die tatsächlichen Kosten für Flüchtlinge und andere Asylsuchende (i. e. Siedler) liegen offensichtlich weitaus höher als die Ministerien und vor allem Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) publizieren. Sozialhilfeempfänger und Rentner werden zudem schlechter als Siedler gestellt, indem sie weder kostenlose ÖPNV-Tickets noch Taxifahrten zum Arzt erstattet bekommen.

Arztbesuch: Siedler sticht Einheimischen

Angesichts dieser Ungerechtigkeiten wollten wir wissen, was die Einheimischen bei so viel Intransparenz empfinden? Eine 80 jährige Leserin berichtet uns, dass sie sich keine adäquate Zahnbehandlung leisten könne, während Deutschland Medikamente nach Syrien schicke. Ein Leser berichtet, wie ihn in der Mainzer Neustadt eine Hausarztpraxis an einem Freitag nach 11 Uhr ablehnte, weil der Warteraum voll war und man die Praxis um 12 Uhr schließen wollte. Der Mann sei zwar 10 Minuten nach Ende der Annahmezeit eingetroffen, aber die sonst übliche Kulanz der Praxis war dahin. Übel stieß ihm auf, als er dann aber im Wartebereich zwei in einer Niqab gekleidete arabische Frauen sah. Deutsche erfahren bzw. empfinden Nachteile durch die Siedler, die ihnen (sicherlich unbeabsichtigt) mittlerweile sogar eine Arztbehandlung streitig machen. Das System ist überlastet, und die Einheimischen empfinden Nachteile.

Zurück zum ÖPNV: Unser nächster Rechercheschritt führt uns zur Kommunalaufsicht der ADD in Trier. Pressesprecherin Eveline Dziendziol bestätigte gegenüber analogo.de es gebe in Rheinland-Pfalz keinen Vertrag mit den Verkehrsverbünden wie in Hessen. Über die Situation in den Kommunen lägen der ADD keine Erkenntnisse vor. Sie empfehle sich an die Spitzenverbände zu wenden. Gesagt, getan. Georg Rieth, der Geschäftsführer des Städtetags von Rheinland-Pfalz teilte uns im Telefonat mit, in Städten gebe es Sozialausweise, aber jede Stadt habe ihr eigenes Reglement bzgl. der Kostenfrage.

Also befragten wir auszugsweise die folgenden Städte in Rheinland-Pfalz: Koblenz, Neustadt a.d.W., Landau, Worms und Ludwigshafen. Zuzüglich zu den erstatteten Kosten für Wohnung + Heizkosten + Krankenhilfe + Handgeld von € 354 entstehen Städten und Kommunen erhebliche Kosten für die Sicherheitsdienste zur Bewachung etwaiger Erstaufnahmereinrichtungen, für Deutschkurse oder für die Betreuung von Siedlerkindern in Kindergärten. Insgesamt erhalten die Städte vom Land monatlich € 848 pro Asylbewerber. Können die Städte diese Leistungen günstig erwirtschaften, sind sie gut dran. Die Kalkulation liegt in ihrem eigenen Ermessen. Ihre kompletten Kosten können sie mit den € 848 jedenfalls nicht decken. Rheinland-Pfälzer Bürgermeister wie OB Ebling (SPD) aus Mainz rufen derweil nach neuen Millionen, die die Kommune als Unterstützung brauche. Offiziell heißt es, brauche seine Stadtverwaltung Geld für neue ÖPNV-Busse. Wie das Geld verrechnet wird, verrät der SPD-Mann aber nicht. Die Pressesprecherin der Stadt Landau ergänzt zum ÖPNV, im Handgeld von € 354 seien rund € 30 pro Person für ÖPNV den enthalten.

Die Stadt Ludwigshafen schilderte uns ihr spezifisches Reglement zum sogenannten Sozialticket, welches zum 1. Januar 2016 eingeführt worden war. Ludwigshafens Einwohner können hiermit genauso wie alle Asylbewerber einmal pro Monat eine Mehrfahrtenkarte (fünf Fahrscheine) für den öffentlichen Personennahverkehr beim RNV-Kundenzentrum erwerben. Mit einem gültigen Ausweisdokument und dem Nachweis über den Bezug (Bescheide) von Leistungen nach SGBII/SGBXII (ALGII, Sozialhilfe, Leistungen nach AsylbLG) erhalten sie diese Fahrscheine für € 7,50 (Erwachsene) bzw. € 4,30 (Jugendliche). Der Nutzerkreis sei aber überschaubar. Der Pressesprecher der Stadt Worms, Hans Brecht konnte uns dahingegen zum Sozialausweis keine Zahlen nennen, da die diversen Nutzerkreise in Worms statistisch nicht erfasst würden.

Koordination kostet Millionen

Die Erfassung von Nutzerkreisen und die Koordination von Dienstleistungen für Siedler darf nicht unterschätzt werden. Die Stadt Hamburg alleine bezahlte im letzten Jahr 5,53 Millionen Euro für seinen Zentralen Koordinierungsstab (ZKF). Auch dieser Teilbetrag trug in der Stadt Hamburg dazu bei, dass die riesige Gesamtsumme für Siedleraufwendungen im Jahre 2016 rund 900 Millionen Euro betrug.

Fazit: Die Gesamtkosten für Flüchtlinge, Asylbewerber oder allgemein Siedler fallen in Rheinland-Pfalz viel höher aus als eine beliebige singuläre Behördenstelle suggeriert. Jede Behördenstelle backt offenbar ihren eigenen Kuchen und publiziert auch nur seinen Kostenanteil. Die Politik hat den Überblick über die Kosten verloren. Siedler erhalten in Summe mehr Leistungen als Hartz IV-Bezieher, wenn man die externen Kosten mit einbezieht. Bei Hartz IV-Beziehern dürften z. B. weniger Kosten für Sprachkurse anfallen, auch wenn rund 25% der 6 Millionen Hartz IV-Bezieher Ausländer sind. Fahren Siedler in Wiesbaden Bus, ohne ein Ticket zu ziehen, droht ÖPNV-Nutzern in Mainz oder Stuttgart für dieselbe Aktion eine Gefängnisstrafe. „Siedler“ sind keineswegs ein abstraktes Geldthema, sondern zu einem greifbaren materiellen Verdrängungsthema für die einheimische Bevölkerung geworden. Dabei hatte diese Recherche nur einen sozialpolitischen Bezug. Die Frage, warum die Einheimischen überhaupt noch arbeiten gehen sollen, sollte die Politik dringend beantworten.

In einem der folgenden Beiträge thematisieren wir auf analogo.de den enormen Anstieg der Ausländerkriminalität in Deutschland.

Im Stuttgarter Schloss residierten einst württembergische Herzöge und Könige. Dann kamen große Autoproduzenten wie Porsche und Mercedes, die den Mammon in der schwäbischen Stadt präsentierten. Dennoch hat es die so reiche Stadt noch nicht geschafft, ÖPNV kostenlos anzubieten. Bildrechte: Kallis_4seconds auf Pixabay 4715696_1920
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