Ohne Generalstaatsanwalt erhebt die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein Anklage gegen Prof. Dr. Sucharit Bhakdi

Schleswig, Kiel | analogo.de – Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein hat entschieden, Prof. Dr. Sucharit Bhakdi doch des Verdachtes der Volksverhetzung anzuklagen. Zuständig soll das Amtsgericht Plön sein. Die Landesbehörde ist der Auffassung, Bhakdi habe im Rahmen eines im Internet veröffentlichten Interviews im April 2021 im Zusammenhang mit kritischen Äußerungen über die Impfpolitik Israels mit generalisierenden Aussagen auch gegenüber in Deutschland lebenden Juden zum Hass aufgestachelt und diese als religiöse Gruppe böswillig verächtlich gemacht. Außerdem wird ihm vorgeworfen, anlässlich einer Wahlkampfveranstaltung am 24. September 2021 in Kiel eine Rede gehalten zu haben, in der er die Zulassung von COVID-19-Impfstoffen in Verbindung mit einem „Endziel“ bezeichnet haben soll und in diesem Kontext von einem zweiten „Holocaust“ sprach, wodurch das Schicksal von Juden unter der NS-Herrschaft verharmlost worden sein soll. Damit verfolgt der Staat das Ansinnen, einen der renommiertesten Kritiker der Coronakrise in Deutschland für drei Monate bis fünf Jahre wegzuschließen oder mit einer erheblichen Geldstrafe zu belasten. Denn darauf weist die Generalstaatsanwaltschaft hin, gemäß § 130 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 StGB drohe nun ein solches Strafmaß.

Lesezeit: 2 Minuten

In zweierlei Hinsicht ist der Zeitpunkt der Anklage süffisant. Zum einen ist die Stelle des Generalstaatsanwalts von Schleswig-Holstein schon seit Monaten gar nicht besetzt. Am 15. Dezember 2021 hatte der alte Generalstaatsanwalt, Wolfgang Zepter, seine Abschiedsurkunde erhalten. Zum anderen wird die Anklageerhebung in einem Moment des Stühlerückens rund um die neue Kabinettsbildung publik – keine vier Tage nach dem Wahlsieg der CDU bei der Landtagswahl.

Seit dem Abschied Zepters im Dezember 2021 gibt es Gerangel um seine Nachfolge. Die Ankündigung der Anklage kommt drei Tage nach Reportagen, nachdem die Landesregierung die Leiterin der Kieler Staatsanwaltschaft, Birgit Heß, als neue Generalstaatsanwältin vorgeschlagen hatte, Mitbewerber von Heß aber gescheitert waren, das Besetzungsverfahren stoppen zu lassen. Im sprichwörtlichen Sinne könnte man ergo sagen: Bei der Anklagebehörde hat die Übergabe des Zepters noch gar nicht stattgefunden, die Anklage geschieht zepterlos.

Somit muss die Frage gestellt werden, wer genau hinter der Anklageerhebung gegen Sucharit Bhakdi steht. Da der Chef eines Generalstaatsanwaltes der jeweilige Justizminister eines Bundeslandes ist, könnte der noch amtierende Justizminister Claus Christian Claussen (CDU) dahinterstecken. Ob Claussen wieder Justizminister wird, steht in den Sternen. Doch bringen scheidende Minister gerne Dinge zu Ende, die ihnen oder ihnen Verbundenen wichtig waren. Eine interessante Frage für eine Folgeberichterstattung wäre, inwiefern der so oft für seine Coronamaßnahmen kritisierte Daniel Günther höchstpersönlich auf die Anklageerhebung gedrängt hat.

Der in Machenschaften verstrickte Ministerpräsident hatte in einer überraschenden Personalrochade – Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) ersetzend – Claussen begünstigt, nachdem er den gemeinsamen Parteigenossen und Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) wegen anderer Machenschaften abgesetzt hatte und eine Stelle frei sah. Machenschaften in der CDU sind bekanntermaßen schleswig-holsteinischer Alltag. Warum auch sollte sich das nördlichste Bundesland von den Taten anderer CDU/CSU-Genossen unterscheiden?

Vor der Generalstaatsanwaltschaft hatte bereits die Staatsanwaltschaft Kiel in ähnlicher Hinsicht gegen Bhakdi ermittelt, dann aber entschieden, den Fall einzustellen. Die mit der CDU durch einen langen Faden verbundene Generalstaatsanwaltschaft (CDU-Landtag-Kabinett-Claussen-GSta) wollte das aber ändern und entschied nun nach längerer Wartezeit, den Fall weiterzuverfolgen. Generalstaatsanwaltschaften unterliegen der Regierungskontrolle in der Regel stärker als normale Staatsanwaltschaften, was zur Redewendung führt, dass bei Staatsanwaltschaften der Staat die Rolle des Anklägers einnimmt und bei Generalstaatsanwaltschaften die Regierung.

Bhakdi selber ist Professor für Medizinische Mikrobiologie und mit Professorin Karina Reiß verheiratet. Beide staatlich geprüften Spitzenforscher brachten viel sachlich fundierte Kritik auf die Straße, wurden aber von den Mainstreammedien geblockt. Neben sachlicher Kritik an den „Impfstoffen“ gegen Covid-19 verbalisierte Bhakdi Kritik an unrechtmäßigen Maßnahmen der CDU-geführten Regierungen, was ebendiese heutzutage sehr ungern sehen.

Mangels besetztem Posten des Generalstaatsanwalts erhebt also offiziell die Behörde an sich die Anklage, und das Amtsgericht Plön wird als zuständig erachtet, da Bhakdi hier wohnt und nach Aussagen der Pressesprecherin der Generalstaatsanwaltschaft, Wiebke Hoffelner, gegenüber analogo.de, zumindest ein Teil des Interviews in seinen Wohnräumen entstanden war.

Das Landeshaus im Dämmerlicht. Wurde die Anklage gegen Prof. Bhakdi mangels besetztem Generalstaatsanwaltschaftsposten aus dem Kieler Landtag heraus genudged? Bildrechte: Rainer Winters
Print Friendly, PDF & Email