Voraussetzung für Ende der Maskenpflicht in Schleswig-Holstein erreicht – Covid-19 Monatsstabilitätsfaktor (MSF) auf 0,76

Kiel | analogo.de – Die Voraussetzung für ein Ende der Trageverpflichtung einer Mund-Nase-Bedeckung in ÖPNV und Geschäften ist für Schleswig-Holstein erreicht, wie die Entwicklung des Covid-19 Monatsstabilitätsfaktors (MSF) empfiehlt. Zum 30. Mai hat der MSF für Schleswig-Holstein mit dem Wert von 0,76 fast den Zielwert von 0,80 erreicht. Damit ist die Voraussetzung fast erfüllt, die von Land und Bund beschlossenen Erlasse und Verordnungen enden zu lassen, zumindest aber die Landesverordnung vom 29. April 2020 für Mund-Nase-Bedeckungen.

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Der Monatsstabilitätsfaktor errechnet sich aus den kumulierten Stabilitätstagen für Schleswig-Holsteins 15 Kreise und kreisfreien Städte, geteilt durch die maximalen Stabilitätstage. Stabilitätstage sind Tage, an denen pro Kreis und Stadt keine Coronavirusinfektion dazukam. Für den 30. Mai 2020 ergibt sich die folgende Situation: In den bislang 30 Tagen vom 01. bis 30. Mai verzeichneten 15 Kreise und kreisfreien Städte insgesamt 340 kumulierte Stabilitätstage. 344 Stabilitätstage geteilt durch die Grundgesamtheit von 450 möglichen Stabilitätstagen (30 Tage x 15 Kreise) ergibt den Faktor 0,76.

Im Detail verzeichneten zum 30. Mai elf Kreise und Städte eine stabile Lage ohne Covid-19-Neuinfektion. Zum 28. Mai blieben 12 kreisfreien Städte und Landkreise stabil. Am 27. Mai waren gar 14 Kreise stabil, und am 24. Mai oder 22. Mai alle 15 Kreise. Die Rohdaten stellen wir auf unserer Gesundheitsseite und als druckfeines DIN A4-pdf in der ANA LOGO Datenbank zur Verfügung.

Mit dem Monats-Stabilitäts-Faktor (MSF) für alle 15 Kreise bzw. kreisfreien Städte führte analogo.de zum 01. April 2020 ein neues Benchmark ein. Augenfälligen Nutzen bot der Covid-19 Monatsstabilitätsfaktor (MSF) beim Wechsel vom 30. April zum 01. Mai 2020. Schwankte der MSF von Schleswig-Holstein im April zwischen 0,10 und maximal 0,29, erhöhte sich die Stabilität zum 01. Mai sprunghaft auf 0,60. Das anzustrebende Ziel legten wir auf 0,80 fest. Der Grund für die Zielwert von 0,80 ist statistischer Natur: Unter Zugrundelegung aller bekannten Faktoren dürften Neuinfektionen oberhalb von 0,80 als statistisches Rauschen zu betrachten sein.

Wie in zahlreichen medizinischen Studien belegt, grassieren die verschiedenen Coronaviren regelmäßig bis Ende April. Auf Medscape wurde eine Studie veröffentlicht, die die saisonalen Muster von Atemtraktinfektionen untersuchte. Dennoch war es schon sehr erstaunlich, wie sich die Stabilität vom 30. April (0,26) auf den 01. Mai (0,60) sprunghaft verbesserte. Eine Verbesserung, die eindeutig nicht der Verordnung zur Mund-Nase-Bedeckung zwei Tage zuvor zuzuschreiben ist. Unser MSF ist somit ein weiterer Indikator dafür, dass die Coronavirus-Pandemie trotz neuer Virusausprägung de facto eine normale Winterepidemie war.

Wie auch immer, der MSF stieg seit dem 01.05.2020 mit nur wenigen Schwankungen von 0,60 kontinuierlich auf stabile 0,76. Wenn 14 von 15 Kreise über etliche Tage hinweg ohne neue Infektionen glänzen, und Ausnahmefälle wie der Kreis Stormarn am 27. Mai mit zwei Neuinfektionen eingrenzbar sind, dann empfiehlt es sich, die Notstandsmaßnahmen für das gesamte Bundesland ad acta zu legen.

analogo.de meint: Die Infektionswelle ist lange vorbei. Höchste Zeit, dass sich die Landesregierung ernsthafte Gedanken macht, welche weiteren Konsequenzen sie aus der vorliegenden Situation zieht. Die Stabilitätsentwicklung empfiehlt zumindest ein Ende der ohnehin effektkritischen Maskenpflicht in Schleswig-Holstein. Eine Maskenpflicht, die das in dieser Sache von Daniel Günther (CDU) und Heiner Garg (FDP) geführte Bundesland zum 29. April 2020 zu einem Zeitpunkt verordnete, als der MSF bei 0,26 lag und zwei Tage später auf 0,60 schnellte. Da die nächste Winterepidemiewelle im Herbst vor der Tür steht, wäre es jetzt an der Zeit, die Maskenpflicht zu beenden.

Der Monats-Stabilitätsfaktor (MSF) für Schleswig-Holstein hat fast die Zielmarke von 0,80 erreicht. Bildrechte: Rainer Winters
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