NO2 in Mainz und Wiesbaden – Jetzt auch Wiesbaden mit zweiter DUH-Klage konfrontiert

Wiesbaden | analogo.de – Die Stadt Wiesbaden ist ebenso wie ihre Nachbarstadt Mainz mit einer zweiten Klage der Deutsche Umwelthilfe (DUH) zu Luftschadstoffen konfrontiert. Für viele Beobachter ist die Überraschung groß, denn bislang gingen die meisten Beobachter der Diskussion um ein Dieselfahrverbot in Wiesbaden davon aus, dass die gemeinsame Klage von Deutscher Umwelthilfe (DUH) und ökologischem Verkehrsclub Deutschland (VCD) die einzige Klage gegen das Land Hessen bzw. die Stadt Wiesbaden sei. Im Vorfeld dieses analogo.de-Beitrags hörte unsere Redaktion förmlich einen Stadtratspolitiker nach dem anderen vom Stuhl fallen.

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Nachdem wir am 17. Oktober 2017 in einem stark beachteten Beitrag publizierten, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Juli 2017 in der Stadt Mainz vor dem Verwaltungsgericht (VG) Mainz eine zweite Klage eingereicht hat, befragten wir zusätzlich Richter und Parteien in Mainz und Wiesbaden nach der zukünftigen Entwicklung. Denn aufgrund der chronisch schlechten Luft in beiden Landeshauptstädten rückt ein Dieselfahrverbot für beide Städte immer näher.

Wie uns der Mediensprecher und Richter des VG Wiesbaden, Marcel Buus auf Anfrage mittteilte, hat die DUH – ebenso wie in Mainz – die Stadtverwaltung in Form der KFZ-Zulassungsbehörde verklagt. In Mainz lautet das neue Argument der Umweltschutzorganisation, VW-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 bzw. des Motortyps EA 189 sollen nicht auf öffentlichen Straßen fahren dürfen. Durch die Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen sei die Betriebserlaubnis der Fahrzeuge erloschen, die betroffenen Autos daher außer Betrieb zu setzen. Ab morgen mit einem neuen Richter ausgestattet, wird der Fall nun vor der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden äquivalent für die Stadt Wiesbaden verhandelt.

Eben dieses Verwaltungsgericht verantwortet richtungsweisende Rechtsprechungen zum Thema. In den nächsten fünf Monaten werden hier weitere Urteile im Bezug zur schlechten Luftqualität zu erwarten sein. Im November oder Dezember 2017 wird die 4. Kammer des VG Wiesbaden einen Beschluss zu einer weiteren Klage der DUH gegen das Land Hessen fassen. Die DUH klagt auf Vollstreckungsmaßnahmen für die hessische Stadt Limburg. Gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung (VerwGO) gibt es hierzu keine mündliche Verhandlung. Die Richter könnten ein Zwangsgeld von bis zu € 10.000 gegen das Land Hessen aussprechen. In München hatte das Verwaltungsgericht München just vor drei Tagen in der gleichen Angelegenheit ein Zwangsgeld von € 4.000 gegen den Freistaat Bayern verhängt. Denn das Land Bayern unter ihrem in luftpolitischen Angelegenheiten geradezu renintenten Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU) hatte laut Gericht „grundlos“ versäumt den Luftreinhalteplan zur Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte in München zu ändern.

Wiesbaden. Bildrechte: J Marti20 auf Pixabay 4166247_1920

Schon seit Juli 2011 klagt die DUH wegen zu hoher NO2-Werte in Wiesbaden. Am 10. Oktober 2011, also vor genau sechs Jahren, verdonnerte das seitdem immer wieder zuständige VG Wiesbaden das Land Hessen mit ihrem Ministerium für Umwelt zu Verbesserungsmaßnahmen (AZ.: 4 K 757/11.WI). Die 4. Kammer des Gerichts wird zudem mündliche Verhandlungen für die Fälle Frankfurt und Darmstadt führen:

  1. Im Januar 2018 bezüglich der Klage des VCD gegen das Land Hessen im Falle der NO2-Konzentration in der Stadt Frankfurt.
  2. Im Februar 2018 bezüglich der gemeinsamen Klage von VCD & DUH gegen das Land Hessen im Falle der NO2-Konzentration in der Stadt Darmstadt.
  3. Im März 2018 bezüglich der gemeinsamen Klage von VCD & DUH gegen das Land Hessen im Falle der NO2-Konzentration in der Stadt Wiesbaden.

Aufgrund der räumlichen Nähe der beiden Landeshauptstädte Mainz und Wiesbaden und der gemeinsamen Umweltzone schauen sich die Gerichtsbarkeiten in Mainz und Wiesbaden gegenseitig auf die Finger. Wie es scheint, wünscht sich jedes Gericht für sich, dass das andere Gericht den ersten mutigen Schritt macht und endlich ein Urteil fällt, welches die Einhaltung der EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe bewirkt.

Was die einzelnen Parteien im Stadtrat Mainz und in der Stadtverordnetenversammlung Wiesbaden in den nächsten Monaten erwarten bzw. welche Maßnahmen sie vorschlagen, ist Gegenstand der nächsten Beiträge auf analogo.de. Eines sei vorweg  genommen: Es gibt Parteien, die ein Dieselfahrverbot mit Wochentagsmodell befürworten. Und es gibt Parteien wie Bündnis90/Die Grünen, die ein drohendes Dieselfahrverbot in der Umweltzone Mainz/Wiesbaden mit einem müden Gelächter abtun.

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