Linkes Online Portal will Zugang zu Strommengendaten der US-Airbase Ramstein – Follow-up

Mainz, Ludwigshafen | analogo.de – Trotz Aufforderung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz verweigern die Pfalzwerke in Ludwigshafen die Auskunft, wie viel Strom sie pro Jahr an den Luftwaffenstützpunkt der US Air Base in Ramstein liefern. Der Unterhalt eines Luftwaffenstützpunktes bedarf einer großen Energiemenge. Da der steigende Energiehunger weltweit aber zu immer schlimmeren Klimakonsequenzen und in Rheinland-Pfalz zu immer mehr Windrädern führt, wollte analogo.de als Portal für Umwelt, Politik, Science & Mainz wissen, welchen Anteil am produzierten Strom in kWh pro Jahr das US-Militär mit ihrer Ramstein Air Base nahe Kaiserslautern hat. Transparency Deutschland unterstützte das Auskunftsersuchen, um insgesamt mehr Transparenz in lokale politische Prozesse zu bringen. Das neue Transparenzgesetz von Rheinland-Pfalz sei dabei ein wichtiges Instrument, so die Leiterin AG Informationsfreiheit Dr. Heike Mayer von Transparency International Deutschland.

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Laut Spiegel-Berichten steuert das US-Militär seine weltweiten Drohneneinsätze von Ramstein aus. Da es sich bei dem Energiefaktor “Strom” um eine umweltrelevante Auskunft handelt, bat analogo.de Herausgeber Rainer Winters die Pfalzwerke um Erteilung dieser Umweltinformation gemäß Landesumweltinformationsfreiheitsgesetz (LUIG). Mit Einführung des Landestransparenzgesetzes (LTranspG) zum 01.01.2016 fiel die Anfrage unter dieses Gesetz, da das LUIG ins LTranspG integriert wurde.

Der Datenschutzbeauftragte drohte dem Stromlieferanten bei Nichtauskunft fortan mit einer Strafzahlung an das Land Rheinland-Pfalz von bis zu €10.000. Die Pfalzwerke leisteten weder die Auskunft noch zahlten sie den Betrag ans Land. Da weder Winters noch FragdenStaat noch Transparency International zu jener Zeit bereit waren, den Klageweg zu beschreiten, kam es zum Bedauern des Landesdatenschutzbeauftragten nicht zu einem rechtlich fundierten Präzedenzfall für das neue Transparenzgesetz.

Die Mainzer Allgemeine Zeitung (AZ) berichtete: „Linkes Online Portal will Zugang zu Daten über US-Airbase erzwingen“. Die Zeitung nahm den Link später aus dem Internet, warum auch immer. Jedenfalls berichtete die AZ, ein Mainzer Online-Portal habe mit einer Anfrage an die Pfalzwerke einen möglichen Präzedenzfall für das rheinland-pfälzische Transparenzgesetz geschaffen. […] Der Energieversorger verweigere die Aussage  – der Landesdatenschutzbeauftragte drohe nun mit einem Bußgeld.

„Wir sind eher ein politisch linkes Portal“, zitiert die Zeitung die Beschreibung von analogo.de Herausgeber Rainer Winters. Weiter schreibt die größte Zeitung von Rheinland-Pfalz: „In der Antwort an analogo.de geben sich die Pfalzwerke bescheiden: Weil Netznutzung und Stromerzeugung nun getrennt würden, seien die Werke „nur noch Verkäufer von Stromlieferungen“. Auf der eigenen Internetseite gebe sich das Unternehmen selbstbewusster: „Gemeinsam mit unseren Partnern in der Region bieten wir Ihnen ein komplettes Leistungspaket rund um die Versorgung mit Strom, Gas, Wärme und Telekommunikation.“

Völlig korrekt schreibt die AZ zum Hintergrund, dass Unternehmen der Daseinsvorsorge – Wärme, Wasser, Strom – dem neu geschaffenen Transparenzgesetz unterliegen. Und dass das Gesetz auch bei Unternehmen greife, die Zugang zu Umweltinformationen haben und die der Kontrolle einer Kommune unterliegen. Das habe das Büro des Landesdatenschutzbeauftragten auch den Pfalzwerken mitgeteilt.

Und nun gehts ins Detail: Die AZ meldet, der Datenschützer zerpflücke ein weiteres Argument der Pfalzwerke. Das Unternehmen sage, es gebe einen direkten Vorteil für Konkurrenten, sollte das Unternehmen seine Daten preisgeben müssen. Geschäftspartner hätten das Recht darauf, so die Pfalzwerke, dass Details der Geschäftsbeziehungen nicht öffentlich werden.

Dazu schrieb das Büro des Landesdatenschutzbeauftragten wiederum, der Antrag des Herrn Winters lautete nicht auf Zugang zu den Vertragsbedingungen, so die AZ. Es gehe lediglich um die Höhe des gelieferten Stroms. Zitat des Landesdatenschutzbeauftragten: „Diese Angabe könne kein Geschäftsgeheimnis des Unternehmens darstellen, da es lediglich Grundlage für die Pfalzwerke-Abrechnung der verbrauchten kWh sei, und dafür auch dem Stromabnehmer bekannt gegeben werde, dass diese Angabe jedoch nicht darüber Auskunft gebe, wie die Pfalzwerke-kWh Strom gegenüber dem Stromabnehmer abgerechnet würden. Zudem, so zitiert die AZ, ließe die Menge des gelieferten Stroms keine Rückschlüsse über die Arbeit auf der Airbase zu. Diese sei zu groß, als diese Rückschlüsse möglich wären.

Der ursprüngliche Bericht der Mainzer Allgemeinen Zeitung (AZ) vom 12. März 2016. analogo.de Herausgeber Rainer Winters hatte bei den Pfalzwerken angefragt, wie viel Strom in kWh sie an die US-Airbase in Ramstein liefern. Die Pfalzwerke verweigerten die Auskunft.
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