Lieber Diesel-Tote in Limburg als Abschiebung afghanischer Straftäter – Verwaltungsgericht Wiesbaden setzt Prioritäten

Limburg / Wiesbaden / Frankfurt | analogo.de – Aufgrund überbordender Flüchtlingsprobleme sieht sich das Verwaltungsgericht Wiesbaden gezwungen den für Ende 2017 anberaumten Gerichtstermin in der Sache Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Hessen auf 2018 zu verschieben. Für die Stadt Limburg nehmen die Richter der 4. Kammer mindestens einen weiteren Toten durch Dieselabgase in Kauf, um sich in Ruhe der angefochtenen Abschiebung afghanischer Straftäter widmen zu können. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden demonstriert die neuen Prioritäten der deutschen Justiz: Ausländerrecht vor Inländerrecht.

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Die Umweltschutzorganisation DUH klagt gegen das Bundesland Hessen, da die Stickstoffdioxidwerte (NO2) in der Stadt Limburg seit Jahren über den erlaubten Grenzwerten liegen. Die hessische Kleinstadt liegt in einem Becken zwischen den Mittelgebirgen Taunus und Westerwald, in dem sich die schlechten Luftmassen gerne aufkonzentrieren. Pro Jahr sterben in Limburg an dieser schlechten Luft durchschnittlich fünf bis sechs Menschen einen vorzeitigen Tod. Da hier trotz aller bisher im städtischen Luftreinhalteplan festgehaltenen Maßnahmen immer noch fünf bis sechs Menschen pro Jahr sterben, klagt die DUH auf Vollstreckungsmaßnahmen.

Wir berichteten, dass die 4. Kammer des VG Wiesbaden im November oder Dezember 2017 in dieser Sache einen Beschluss fassen wollte. Gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung (VerwGO) war und ist keine mündliche Verhandlung vorgesehen. Die Richter könnten ein Zwangsgeld von bis zu € 10.000 gegen das Land Hessen aussprechen. In München hatte das Verwaltungsgericht München Ende Oktober in der gleichen Angelegenheit ein Zwangsgeld von € 4.000 gegen den Freistaat Bayern verhängt. Denn das Land Bayern hatte laut Gericht “grundlos” versäumt den Luftreinhalteplan zur Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte in München zu ändern. Auch das Land Hessen zeigt sich machtlos.

Zur Machtlosigkeit der versammelten Exekutive aus schwarz-grüner Landesregierung und Stadtverwaltung gesellt sich nun der Unwille der hessischen Justiz. Wie uns der Mediensprecher und Richter des VG Wiesbaden, Marcel Buus auf Anfrage mittteilte, müsse die Verhandlung auf Januar, Februar oder sogar März 2018 verschoben werden, da die vierte Kammer mit den Abschiebungen afghanischer Flüchtlinge vom Flughafen Frankfurt so viel zu tun hätte. Nach den Rumänen und Syrern begehen Afghanen in Deutschland die meisten Straftaten. Refcrime listet über 2.100 Straftaten von afghanischen Männern auf.

Mit ihrer Verschiebung des Limburger Falles nimmt das Verwaltungsgericht Wiesbaden mindestens einen weiteren Toten durch Dieselabgase in der Stadt Limburg in Kauf. Tatsächlich scheint dem Gericht das Leben von Deutschen weniger am Herzen zu liegen als die Klage von afghanischen Siedlern. Dabei ist es durchaus möglich, dass die zurückgeführten Afghanen zurück in der Heimat ein normales Leben führen können. Das Land Afghanistan ist ein sehr großes Land mit vielen friedlichen Flecken.

Bei den Abgeschobenen handelt es sich laut Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) um „Gefährder, Straftäter und hartnäckige Mitwirkungsverweigerer“. Mit der Verschiebung der Gerichtsverhandlung demonstiert die deutsche Justiz abermals, dass Ausländerrecht vor Inländerrecht steht und dass ihnen die unmittelbare Klage von islamischen Gefährdern, Straftätern und hartnäckigen Mitwirkungsverweigerern wichtiger ist als die seit Jahren grenzlastig strapazierte Gesundheit von Limburger Bürgerinnen und Bürgern.

Die nächste Landtagswahl in Hessen findet im Herbst des nächsten Jahres statt.

Limburger Dom, Bildrechte: Crew2139 von Pixabay
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