SPD scheitert erneut vor Gericht mit Verstummungspolitik gegen AfD – Gerichtskosten sollen Steuerzahler zahlen

Nürnberg / Koblenz / Mainz | analogo.de – Wiedermals hat ein SPD-Oberbürgermeister einer deutschen Großstadt versucht einen Wahlkampfauftritt einer gegnerischen Partei zu verhindern und ist dabei vor Gericht gescheitert. Der sozialdemokratische Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg, Ulrich Maly wollte durch die Kündigung des Mietvertrags verhindern, dass AfD-Spitzenkandidat Alexander Gauland bei einer angemeldeten Bundestagswahlkampfveranstaltung in Nürnbergs Meistersingerhalle auftritt. Laut Medienberichten war die Kündigung des Mietvertrags nicht rechtens. Die AfD wandte sich per Eilantrag ans Verwaltungsgericht Ansbach und bekam Recht. Die SPD liegt in Umfragen nur knapp über 20 Prozent, während die Alternative für Deutschland (AfD) bei der bevorstehenden Bundestagswahl am 24. September 2017 Umfragen zufolge über 10 Prozent der Stimmen erhalten wird. Daher sieht die in Umfragen abgeschlagene SPD in der AfD ihren größten Konkurrenten.

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Um der neuen Konkurrenzpartei die Öffentlichkeit zu entziehen, bekämpfen Oberbürgermeister und andere Parteimitglieder der SPD seit Monaten mit allen lauteren und unlauteren Mitteln. Zu den unlauteren Mitteln gehören versuchte Absagen durch Kündigung der Räumlichkeiten, die sich im Nachhinein oft als rechtswidrig herausstellen. In Koblenz hatte SPD-Oberbürgermeister Joachim Hofmann-Göttig zunächst versucht eine von der AfD angemeldete Parteienveranstaltung zusammen mit anderen europäischen Schwesterparteien auf gerichtlichem Wege zu verhindern. Als der SPD-Mann damit vor Gericht scheiterte, hetzte Hofmann-Göttig angesichts des Eintreffens der politischen Gäste mit einem HERZLICHEN UNWILLKOMMEN

Genau wie sein Nürnberger Parteifreund Ulrich Maly scheiterte der Koblenzer Hofmann-Göttig mit seiner rechtswidrigen Tat vor Gericht. Als Chefs der städtischen Exekutive verpulverten beide SPD-Genossen somit Tausende Euros an Steuergeldern, die die jeweiligen Stadtverwaltungen wegen der verlorenen Prozesse an die Gerichte zahlen müssen. Mit anderen Worten haben die SPD-Oberbürgermeister ihre Macht missbraucht, um gleichzeitig ihren ur-eigenen politischen Gegner niederzuringen und kaltzustellen.

SPD-Connections im Deutschen Städtetag

Der Nürnberger Ulrich Maly ist nebenbei Vizepräsident des Deutschen Städtetags, bei dem der Mainzer SPD-Oberbürgermeister Michael Ebling mit im Präsidium sitzt. Malys Oberbürgermeistergenosse aus Mainz kämpft ebenfalls mit allen erdenklichen Mittlen gegen die Konkurrenzpartei der AfD. In seiner multiplen Funktion nutzt Ebling sinen Einflussbereich um unliebsame Gegner der eigenen Politik verstummen zu lassen. Mit den Schwertern der Vetopolitik zerstört seine Partei damit aktiv die wirtschaftlichen Grundlagen mehrjähriger Existenzgründungen. Ein Opfer der Verstummungspolitik seines Exekutivapparats wurde im Januar 2017 ein Veranstaltungsort in Mainz, die Burg Weisenau.

Dem sozialdemokratischen Mainzer Oberbürgermeister schmeckte nicht, dass Pächter Wolfgang Jäger eine gegnerische politische Partei bewirtet hatte. Ebling kündigte an, die städtischen Verträge mit der stark für Hochzeitsfeierlichkeiten gebuchten Burg Weisenau zu überprüfen. Jäger berichtete in der Allgemeinen Zeitung von den negativen Auswirkungen der publikumswirksamen städtischen Vetopolitik für sein Geschäft. Über die Pächter des Restaurants brach Tage später ein sogenannter „Shitstorm“ herein und der Wirt wurden aufgrund der Vermietung von Räumlichkeiten an demokratisch gewählte Mandatsträger im Internet schlecht bewertet und herabgestuft.

In Abstimmung mit der SPD-beeinflussten Polizeispitze von Mainz genehmigt Eblings Behörde regelmäßig Gegendemonstrationen, die ein direktes Aufeinanderstoßen von AfD-Anhängern und Gegendemonstrnaten begünstigt. Selbst in fernen Ländern wie in Namibia ist per Gesetz vorgeschrieben, dass Gegendemonstrationen einen Mindestabstand von 500 Metern zu einer angemeldeten Demonstration aufweisen müssen. Eblings Behörde beruft sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, den Demonstrationsort der Gegendemonstranten nicht „drei“ Kilometer von der Wahlkampfveranstaltung entfernt zu legen. Dass Polizei und Stadtverwaltung aber nur mit Abständen von rund 10 Metern planen, nimmt alle Spuckaktionen und Nötigungen der Gegendemonstranten in Kauf. Auch hier ein Kampf „mit allen lauteren und unlauteren Mitteln.“

Trump vs. SPD

Diese Art Verstummungspolitik wird augenblicklich – man beachte – nicht von Seiten eines „bösen Donald Trumps und seinen Schergen“ veranstaltet, sondern von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD). Bereits vor den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz im letzten Jahr hatte SPD-Ministerpräsidentin Malu Dreyer als Parteifreundin Eblings und Malys alle Gespräche mit der AfD blockiert. Vor genau einem Jahr hatte Dreyer sogar einen alten Verfassungsgrundsatz der Politik ignoriert, der prominent durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 02. März 1977 (Az. 2 BvE 1/76) bestätigt wurde: Nämlich dass es den Staatsorganen von Verfassungswegen versagt ist sich in amtlicher Funktion im Hinblick auf Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie unter Einsatz staatlicher Mittel zu unterstützen oder zu bekämpfen, insbesondere durch Werbung die Entscheidung des Wählers zu beeinflussen. Dreyer hatte den Facebookauftritt der rheinland-pfälzischen Landesregierung auf illegale Weise gegen die AfD genutzt.

Während wir diese Meldung veröffentlichen, findet im ZDF die Wahlsendung Illner Intensiv statt. Nachdem Gaulands Parteikollegin und Spitzenkandidatin Alice Weidel ihre Teilnahme in der ZDF-Show absagte, versuchte das ZDF den Spitzenkandidaten Gauland als Vertretung einzuladen. Da Gauland nun übermorgen in Nürnberg reden darf, gab somit auch der zweite Spitzenkandidat dem ZDF einen Korb. Alice Weidel hatte vorgestern vorzeitig eine andere ZDF-Show verlassen, da sie die Moderation der ZDF-Journalistin Marietta Slomka als zu parteiisch ansah.

Die Zurückhaltung der AfD gegenüber Leitmedien lässt sich gut erklären. Deutlich wird dies an der gestrigen Berichterstattung des SWR in SWR aktuell. Als die Jugendorganisation der AfD gestern vor dem Freiburger Gericht demonstrierte, zeigte der SWR den Schriftzug „demonstriert“, der Nachrichtensprecher sagte aber, dass es sich um eine „fremdenfeindliche Kundgebung“ gehandelt habe.

SWR vs. AfD

Innerhalb des Gerichts stand zu diesem Zeitpunkt ein junger afghanischer Flüchtling des Mordes und der Vergewaltigung an einer Studentin in Anklage. Fakt ist, dass Deutschland seit dem Jahre 2015 von einer Welle von Ausländer- und Flüchtlingskriminalität heimgesucht wird. Die Partei AfD erhält großen Zulauf, weil die anderen großen Parteien die Straftaten herunterspielen. Obwohl der Korrelationskoeffizient Migrant/Straftat eindeutige Aussagen liefert, hetzen Fernsehanstalten vor der Bundestagswahl fleißig gegen die einzige Partei, die die Missstände eindeutig addressiert. Und natürlich hat das von der Jugend geforderte „Schützen von Grenzen“ mit Fremdenfeindlichkeit an sich nichts zu tun, denn Grenzen sind sehr natürliche Organisationseinheiten.

analogo.de meint: Ein Fazit dieses Bundestagswahlkampfes 2017 ist, dass die SPD (Nr. 2 im Land) gegen die AfD (voraussichtliche Nr. 3 im Land) in gewisser Hinsicht zusammen mit den staatlichen Fernsehanstalten einen gemeinsamen Kampf führt.

SWR Hetze gegen AfD in SWR aktuell am 06.09.2017

 

 

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