Landau, Mainz | analogo.de – Die Arbeitsgemeinschaft Prüfungstransparenz an der Universität Koblenz-Landau hat einen konkreten Forderungskatalog für mehr Transparenz bei der Beurteilung von schriftlichen Prüfungen vorgelegt. analogo.de berichtete ausführlich über die geradezu willkürlichen Wege der Benotungsfindung in vielen Fachbereichen der Universität. Die Studierenden wollen erreichen, dass sie erfahren dürfen, was man bei schriftlichen Prüfungen konkret falsch gemacht hat. Namhafte Entscheidungsträger der Universität Koblenz-Landau wie die frisch gewählte Vizepräsidentin am Campus Landau, Prof. Dr. Gabriele Schaumann lehnen das diskutierte Transparenzniveau ab, weil sie ihr dozentales Urheberrecht an den Fragestellungen verletzt sehen. Die Studierenden berufen sich unter anderem auf das Transparenzgesetz von Rheinland-Pfalz. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit von Rheinland-Pfalz (LfDI), Prof. Dr. Dieter Kugelmann unterstützt die Studierenden gegenüber der Hochschule, die sich allerdings zugeknöpft gibt. analogo.de veröffentlicht hier die Forderungen, Vorteile und Vorbilder (FVV) von mehr Prüfungstransparenz:
Die Forderungen
1. Für Klausuren: Musterlösungen sind mitsamt ihren anberaumten Bearbeitungszeiten spätestens 2 Wochen nach der Prüfung in den jeweiligen Instituten zu archivieren.
2. Für Hausarbeiten: Schriftlich fixierte Erwartungshorizonte sind mitsamt ihren anberaumten Bearbeitungszeiten spätestens 2 Wochen nach der Prüfung in den jeweiligen Instituten zu archivieren.
3. Die Archivierung erfolgt mindestens für die Dauer von 10 Jahren.
4. Die Institute haben den Studierenden (auch separat von den Klausurergebnissen) spätestens zwei Wochen nach Antrag Einblick in die Musterlösungen und Erwartungshorizonte zu gewähren. Der Antrag ist von den Instituten frühestens einen Tag nach Ende des Prüfungszeitraums zu akzeptieren.
5. Die einzelnen Prüfungsergebnisse zu den jeweiligen Examensarbeiten sind ebenfalls zu archivieren.
Die Vorteile
1. Bessere Vorbereitungsmöglichkeit für Studierende auf den 2. und/oder womöglich 3. Nachschreibeversuch.
2. Nachvollziehbare Vorteilsregelung: Sofern ein Kriterium des Erwartungshorizonts erfüllt ist, qualifiziert dies die Antwort für eine Punktevergabe.
3. Die bewertenden Prüfer sparen Korrekturzeit.
4. Die Bewertungsfreiheit für Prüfer bleibt bestehen, da Punkte extra vergeben werden können.
5. Die Klausuren werden nicht schwerer, weil der gegebene fachliche Rahmen konstant bleibt.
6. Durch die Archivierung der Aufgabenstellungen in einem Aufgabenpool können die Institute nach drei oder vier Jahren auf methodisch hinterlegte Aufgabenstellungen zurückgreifen.
7. Prüfereffekten kann besser vorgebeugt werden: Studierende und Prüfer unterliegen weniger der Gefahr von Übervorteilung oder Benachteiligung. Indirekt stärkt dies die Möglichkeit studentischer Kritik und politischer Teilhabe am Campus, indem Studierende weniger Angst vor Repressalien durch Dozenten haben müssen.
8. Gegenseitige Stärkung von wissenschaftlich nachvollziehbarem Erkenntnisweg und methodisch-didaktischer Korrektur. Gleichzeitig didaktische Profilbildung für oftmals nur fachlich aber nicht didaktisch ausgebildete Prüfer.
Die Vorbilder
1. Gängige Durchführungen von Prüfungen in Antwort-Wahl-Verfahren („Multiple-Choice-Prüfungen“).
2. Vorschriften diverser bestehender Prüfungsordnungen (*), gemäß denen die Prüferinnen und Prüfer den Prüfungsausschüssen folgende Unterlagen vorzulegen haben:
· Beschreibung der Prüfung
· Begründung der Geeignetheit
· ausgewählte Fragen
· Musterlösung
· Bewertungsschema
(*) Einige diesbezügliche Prüfungsordnungen an der Universität Koblenz-Landau, die diesen Passus in einem anderen Kontext formuliert haben:
· Prüfungsordnung für die Prüfung in lehramtsbezogenen Bachelorstudiengängen (für Antwort-Wahl-Verfahren)
· Prüfungsordnung für die Prüfung in lehramtsbezogenen Masterstudiengängen (für Antwort-Wahl-Verfahren)
· Prüfungsordnung für die Prüfung im Bachelorstudiengang Umweltwissenschaften (für e-Klausuren)
· Prüfungsordnung für die Prüfung im Masterstudiengang Umweltwissenschaften (für e-Klausuren)
· Prüfungsordnung für die Prüfung im Masterstudiengang Ecotoxicology (für e-Klausuren)
· Prüfungsordnung für die Prüfung in Studiengängen Psychologie (für Antwort-Wahl-Verfahren)
· Prüfungsordnung für die Prüfung im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang (für Antwort-Wahl-Verfahren)
· Prüfungsordnung für die Prüfung im Bachelorstudiengang „Sozialwissenschaften“ (für Antwort-Wahl-Verfahren)