Dublin, Madrid | analogo.de – Der eiserne Griff von Ryanairs Smartphonezwang rostet. Lautete noch der ursprüngliche Plan, wer kein Smartphone oder Tablet habe, könne nicht mehr auf Ryanair fliegen, formierte sich schnell erheblicher Widerstand gegen dieses Geschäftsmodell. Die verpflichtende Nutzung einer Smartphone-App hatte Ryanair folglich mehrmals verschoben. Dann wurde die Maßnahme zwar Ende 2025 eingeführt, aber mit der Löchrigkeit eines Schweizer Käses.
Das Konfliktfeld bespielt die Fluggesellschaft mit einem höchst irritierenden Buchungsprozess, durch den sie ihre Kunden schleust. Während des internet-basierten Buchungsmarathons gaukelt Ryanair ihren Kunden vor, dass der von ihnen ursprünglich angekündigte Digitalzwang nachwievor gelte. Dass dem nicht so ist, ist Gegenstand dieser Analyse. Eine Entzauberung in sechs Minuten Lesezeit.
Auf mehreren Ebenen baut Ryanair eine künstlich gesteigerte Komplexität auf, die einem Realitätscheck kaum Stand hält. Da verschickt Ryanair verwirrende Pressemitteilungen und bombardiert Passagiere mit sich widersprechenden Informationen – vor der Buchung, während der Buchung und nach der Buchung.
Ryanair-Passagiere sprechen von Täuschungsversuchen. Europaweit laufen Behörden und Verbraucherschutzverbände Sturm gegen Ryanairs „unrealistisches Bordkartenformat“. Die EU-Kommission sieht Probleme bei der Vereinbarkeit mit einschlägigen EU-Vorschriften, ausdrücklich im Bezug auf Verbraucherschutz, Barrierefreiheit und Diskriminierungsverbot.
An diesem Beispiel wird deutlich, aus welchen Gründen auf Digitalzwang basierte Geschäftsmodelle an Grenzen stoßen. Die EU-Kommission für Nachhaltigen Transport und Tourismus hat in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage erste Verteidigungslinien der Freiheit gezogen.
Nur allzu oft verkennen Airlines, Eisenbahnunternehmen, Bankinstitute und der Staat an sich, dass sie der Daseinsvorsorge Genüge zu tragen haben. Hierunter sind ÖPNV und Flugverkehr politisch-gesetzliche Pflichtgestaltungen und insbesondere die größten Fluggesellschaften sind Mobilitätsgewährleister. Auch Menschen ohne Smartphone müssen am Leben teilnehmen können, ohne ausgegrenztes Opfer einer „Vorgabe Digital per Design“ zu werden.
Wenn ein Leitbild in die Sackgasse führt
Die Tagesschau sieht im Digitalzwang-Versuch eine Vorbildfunktion. Konkurrenten wie Easyjet, British Airways oder die deutschen Vertreter Lufthansa und Condor würden den Kunden bislang noch die Wahl zwischen digitaler und analoger Bordkarte lassen. Allerdings dürften, so die Tagesschau, die Änderungen bei Ryanair – und auch das Echo bei Verbrauchern – von den anderen Fluggesellschaften genau beobachtet werden.
Das von Max Schrems gegründete Netzwerk Datenschutzexpertise kämpft für ein Recht auf ein analoges Leben, welches sich aus bestehenden Grundrechten wie dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, dem Gleichheitsgebot und dem Sozialstaatsprinzip ableite.
Erst vor wenigen Wochen überreichte die Organisation Digitalcourage eine Petition an diverse Bundestagsmitglieder. Im Interview mit dem Portal Netzpolitik erklärte ein Vertreter von Digitalcourage, der Digitalzwang sei beim Thema Mobilität am schlimmsten. Da würden sich Menschen beschweren, dass es die BahnCard nur noch in der Bahn-App gibt, ohne Account bei der Bahn bekomme man die nicht mehr. Eine Person habe Digitalcourage geschrieben, dass sie nun ihre Enkelkinder nicht mehr so oft besuchen könne. Die Bahn ruderte ein wenig zurück, versuchte aber prinzipiell weiterhin, die Leute dazu zu bringen, die Bahn-App zu benutzen, indem man beispielsweise Fahrkartenautomaten abbaue. Dabei seien in der Bahn-App einige Tracker vorhanden, die übermittelten, von wo bis wo und mit wem man fahre.
Ähnlich macht es Ryanair. Nach großspuriger Ankündigung im letzten Jahr, 100 Prozent digital zu werden, erlebt Ryanair eine Bruchlandung nach der anderen. Die Airline spürt, wie ihre hohen Erwartungen mit der Realität kollidieren.
Dabei profitierte Ryanair anfangs noch von Redaktionen großer Medienanstalten, die ihre publizistische Sorgfaltspflicht in den Wind schlugen, indem sie einfach Ryanairs falsche Pressemitteilungen übernahmen. So kündigte beispielsweise das Portal Check24 an, mit Beginn des Winterflugplanes 2025 werde es bei Ryanair keine Papiertickets mehr geben. Auch das ZDF übernahm die Falschnachrichten des Unternehmes eins zu eins, beim neuen Check-in gebe es ab 12. November 2025 keine Papier-Bordkarten mehr.
Papier-Bordkarten werden doch weiterhin ausgestellt – und nicht wenige
Dass Ryanair tatsächlich durchaus noch Papier-Bordkarten ausstellt, ging angesichts der Vielzahl von Falschinformationen fast unter. Auf ihren Hilfe-Webseiten definiert Ryanair die Fälle für alle diejenigen, die kein Smartphone oder Tablet besitzen: Jenen Passagieren stelle man auch weiterhin am Flughafen kostenlos eine Bordkarte aus, sofern man zuvor online eingecheckt habe.
Nachdem noch vor der beabsichtigten Einführung der Maßnahme Behörden und Verbraucherschutzverbände und gar Staatsanwälte aus Belgien, Portugal, Marokko und der Türkei Ryanairs Luftschlösser zum Einstürzen gebracht hatten, ist sich Ryanair sehr wohl bewusst, woher der Wind weht.
Spätestens seit Ende November 2025 wurde Ryanair klar, dass die EU-Kommission bei Ryanairs Smartphonezwang erhebliche Probleme mit der Vereinbarkeit mit europäischen Fluggastrechten sieht. Konkret sieht die Kommission Ryanairs Geschäftspolitik kritisch in Bezug zum Diskriminierungsverbot bzw. zur EU-Richtlinie für Barrierefreiheitsanforderungen sowie der EU-Verordnung zu Nichtbeförderungen.
Im betont diplomatischem Stil schreibt EU-Kommissar Apostolos Tzitzikostas:
„Ein Verbot gedruckter Bordkarten und die Verpflichtung zur Nutzung von Smartphone-Apps könnte zudem zu einer Diskriminierung von Passagieren führen, die keine Smartphones nutzen, was sich insbesondere nachteilig auf ältere Passagiere, Menschen mit Behinderungen oder Passagiere aus sozioökonomischen Verhältnissen auswirken würde, in denen die Nutzung von Smartphones weniger verbreitet ist.„
Die Kommission werde die Lage beobachten und – im Rahmen ihrer Zuständigkeiten – dafür sorgen, dass die einschlägigen EU-Vorschriften ordnungsgemäß eingehalten werden.
Wer auf der Ryanair-Webseite eine Buchung tätigt, wird während der zahlreichen Masken, die man zu durchlaufen hat, mit allerhand unstimmigen Informationen bombardiert. Verbraucher sind verwirrt, sehen sich angesichts von Ryanairs Informationspolitik und Geschäftsmodell gar desinformiert und getäuscht.
Fehlinformationen und Nudging
In gewohnt kompromissloser und doch leidenschaftlicher Manier ihres Chefs Michael O’Leary geht Ryanair in die volle Digital-Offensive. Ähnlich wie bei der Deutschen Bahn mutet das Vorgehen an wie eine Strategiemix aus Nudging und mutmaßlich vorsätzlicher Rechtsverletzung.
In einer der Buchungsmasken erscheint der Hinweis: „Ab dem 12. November 2025 werden an allen Flughäfen, mit Ausnahme von Marokko, nur noch digitale Bordkarten etwa über die Ryanair App, Apple Wallet oder Google Wallet akzeptiert.“ Das ist nachweislich falsch, denn auch in Portugal oder in fast allen Flughäfen der Türkei muss Ryanair auf Behördenweisung auch Papier-Bordkarten ausstellen.
Die nächste Fehlinformation: „Gedruckte Bordkarten sind nicht mehr gültig.“ Das stimmt natürlich alleine deswegen nicht, weil Ryanair selber allen Passagieren ohne Smartphone oder Tablet auf Wunsch eine solche Papier-Bordkarte am Check-in-Schalter ausdruckt.
Weiter verwirrt Ryanair: „Wenn Sie online eingecheckt haben, Ihre digitale Bordkarte jedoch nicht vorzeigen können, hilft Ryanair Ihnen kostenlos, sofern vor Abflug noch ausreichend Zeit verbleibt.“
Die Aussage muss verunsichern. Was würde denn passieren, wenn Ryanair an seinen Drehkreuzen wie Dublin und Madrid mal wieder zu wenig Checkin-Personal stellt, und Passagiere mit analoger Orientierung in einer der langen Warteschlangen stehen (zumal Ryanair oftmals erst zwei Stunden vor Abflug den Eincheckschalter öffnet)? Schließlich ist Ryanair auch in anderen Zusammenhängen dafür bekannt, Passagieren durchaus das Check-in zu verweigern.
Es verdichtet sich der Vorwurf von Verbraucherschützern, dass Ryanair seine Passagiere absichtlich unter Druck setzt, um sein Ziel von papierlosem Fliegen zu erreichen.
Aber es geht munter weiter: Auf einer weiteren Eingabemaske müssen Passagiere eine Telefonnummer hinterlegen. Die Optionen sind Mobilfunknummer und Festnetznummer. Doch sobald man eine Festnetznummer einträgt, erscheint der Fehlergrund: „Keine gültige Telefonnummer“. Obwohl Ryanair auf besagten Druck also weiterhin Passagiere mit analoger Orientierung befördert, verlangen sie eine Mobilfunknummer. Wer nicht zufällig zuhause noch ein altes Dumbphone herumliegen hat, kann streng genommen keine Buchung tätigen. Ryanair-Kunden, mit denen analogo.de gesprochen hat, reden an dieser Stelle gar von Erpressung.
Weiter geht’s im Takt auf einer anderen Eingabemaske. Zum Buchungsabschluss fordert Ryanair auf, die folgende Aussage zu bejahen bzw. abzuhaken: „[…] Ich verstehe, dass Bordkarten in Papierform ab dem 12. November 2025 nicht mehr verfügbar sind. Ich stimme zu, die digitalen Bordkarten über die Ryanair App auf mein Mobilgerät zu laden.“ Wer hier nicht anklickt, bekommt keine Buchung. Ob diese Geschäftspraxis strafrechtlich relevant ist, wird derzeit von juristischer Seite geprüft.
Weiter geht’s mit den Ryanair-Verwirrungen auf der letzten Buchungsmaske: „Durch Anklicken von „Jetzt bezahlen“ bestätige ich, Folgendes gelesen und akzeptiert zu haben“. Es folgen die AGBs bzw. Allgemeinen Beförderungsbedingungen, die in der Regel sowieso niemand liest. Kann es noch die Verantwortung eines potenziellen Ryanair-Passagiers sein, online einen Vertrag zu unterschreiben, den er nicht verstanden hat, insbesondere wenn der Vertrag unwirksam ist?
Sobald das letzte Häkchen gesetzt ist, erfolgt die Buchungsbestätigung online am Bildschirm. Hier heißt es einserseits „Buchung bestätigt“, dann aber wieder: „Sie benötigen die Ryanair-App, um auf Ihre digitale Bordkarte zuzugreifen“, um in derselben Maskenansicht in der Rubrik Check-in zu warnen: „Ihr Hinflug auf digitale bordkarten kann nur über die ryanair app zugegriffen werden.“ Hier haperts bei Ryanair bei der Rechtschreibung und Kontextualisierung. „Ihr Hinflug auf digitale bordkarten“, was bitte soll das sein?
War der Buchungsprozess an sich eine wahre Odyssee, bestraft Ryanair per Emailbestätigung mit gleichem Duktus. Nochmals wird auch hier im großen rot hinterlegten Kasten gewarnt: „Sie müssen die Ryanair-App herunterladen, um auf Ihre digitale Bordkarte zuzugreifen.“
Aber nun kommt die erste Überrraschung: „Benötigen Sie weitere Unterstützung? Chatten Sie mit uns, wenn Sie nicht finden, wonach Sie suchen.“
Gesagt, getan. Bei Ryanair in einer weiteren Eingabemaske nachgefragt, was denn diese ganze Verwirrung soll, schließlich würde man auf der Hilfeseite angeben, auch Menschen ohne Smartphone zu transportieren, kommt die Antwort wie aus der Pistole geschossen: „Wir haben zur Kenntnis genommen, dass Sie eine Bestätigung bezüglich des Boardings ohne Smartphone suchen. Für Flüge ab dem 12. November 2025 gilt: Falls Sie bereits online eingecheckt haben, aber nicht auf Ihre digitale Bordkarte zugreifen können, erhalten Sie am Flughafen eine Bordkarte.“
So sieht die Realität am Flughafen aus
Der Tag des Abflugs nähert sich. Nach einer weiteren unbenötigten Erinnerungsemail mit gleichem Duktus haben schließlich die Ryanair-Mitarbeiter beim Checkin an beiden Flughäfen (Hin- und Rückflug) keine Probleme, Bordkarten aus Papier auszudrucken. Ganz im Gegenteil. Sie scheinen das Thema sehr gut zu kennen.
Einen Bordkarten-Kontrolleur an einem der Flughäfen befragt, wie viele Passagiere denn noch Papier-Bordkarten vorzeigen würden, sagt der Mann lächelnd: „Sehr viele“. Der Flughafen-Mitarbeiter spricht nicht nur von Menschen ohne Smartphone, sondern selbst bei denjenigen mit Smartphone gebe es häufig technische Probleme, die Batterie sei leer oder Passagiere hätten mit ihrem Smartphone keinen Roaming-Vertrag fürs Ausland gehabt.
Während Ryanair ihren Kunden empfiehlt, sich bei Problemen mit dem Produkt notfalls von Freunden oder Verwandten helfen zu lassen, sieht es derzeit so aus, dass sich vielmehr Ryanair schleunigst von besseren Anwälten beraten lassen sollte.
Denn bleibt das Unternehmen bei seiner diskriminierenden Geschäftspraktik mit Täuschungs-Geschmäckle, dürfte das Abenteuer „Digitalzwang – Made in Dublin“ bald endgültig als unrealistisch entlarvt worden sein. Es wäre eine Niederlage, die Michael O’Leary nicht mehr ignorieren könnte.
