Rheinland-Pfalz wird transparent

Mainz | analogo.de – Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat am heutigen Tag das lange erwartete Transparenzgesetz beschlossen. Damit hat sich nach Hamburg das zweite Bundesland in Deutschland zu mehr Offenheit gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet. Mit dem simultanen Startschuss der Fastnachts-Saison (11.11.) in der Landeshauptstadt Mainz wurde der historische Schritt an einem für die Region traditionell feierlichem Datum begangen.

Ausdrücklich fallen auch Hochschulen unter das Gesetz, die sich bis zuletzt vehement gegen mehr Transparenz gewehrt hatten. Noch in seinem Jahresbericht 2013 listete der Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Edgar Wagner, die Hochschule Koblenz-Landau als Negativbeispiel auf, wie Hochschulen in Rheinland-Pfalz offensichtlich unkritische Informationen verweigern.

Mit dem neuen Gesetz werden die Hochschulen Mainz, Koblenz-Landau, Trier & Co. in Zukunft die Namen und Drittmittelgelder wie Bayer CropScience oder Deutsche Bundeswehr öffentlich kundtun müssen. Jüngst erregten diverse „Spenden“ des Boehringer-Konzerns für die Mainzer Universität in Höhe von 100 Millionen Euro für Aufsehen. Eine Einzelspende über 50 Millionen Euro war die höchste jemals in Deutschland gesponserte Summe für die Forschung. Die unter-finanzierten Universitäten bauen auf Millionengelder von Konzernen, um sich neben der Lehre auch der Forschung widmen zu können. Nur was bedeutet das für die Forschungsergebnisse? Befürchtet werden sogenannte Erstkonsultationsrechte für die Sponsoren der Stiftungsprofessur wie an der ETH Zürich, wonach der Wortlaut von Forschungsergebnissen vom Geldgeber Syngenta gerne einmal vor Veröffentlichung abgeändert wird.

Hochschulen geben sich gerne verschwiegen, befürchten sie ansonsten weniger Geldmittel aus der Wirtschaft. Ein Beispiel: An der Universität Koblenz-Landau bat ein Studierendenvertreter aufgrund der hohen Prüfungsdichte im Fach Umweltwissenschaften und den damit verbundenen Durchfallquoten um konkrete Einsichtnahme in die alten Akkreditierungsunterlagen, die die Hochschulleitung aber verweigerte. Als er folglich um die Einsichtnahme auf der Basis des Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bat, kündigte man ihm als studentischen Vertreter im Fachbereichsrat Kosten in Höhe von €865 für die Einsichtnahme an, sofern er darauf bestehen würde. Der Landesdatenschutzbeauftragte fand den Fall ungeheuerlich und vermittelte. Die Studierenden erhielten die Informationen schließlich kostenfrei, aber die Botschaft war klar: Ihr Studierenden haltet Euch raus!

Der Fall gilt als Musterbeispiel für Hochschulen im angesprochenen Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit des LfdI Rheinland-Pfalz und ist dort auf Seite 64 vermerkt (Dokument unter T siehe ANA LOGO Datenbank).

In Zukunft dürften solche Hinhalte-Manöver der regierenden Kaste an Hochschulen und seitens Konzernvorstandsetagen der Vergangenheit angehören, während sich gleichzeitig besser informierte und gebildete Bürger durch Einbezug in die aktuellen Themen auf mehr eigene Verantwortung und somit Mitgestaltungsmöglichkeiten freuen dürfen.

Rheinland-Pfalz wird transparent. Zeit zum Anstoßen. Bildrechte: Free-Photos auf Pixabay 839865_1920
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