NSA Untersuchungsausschuss – Zeugen-Liste und Aussagen

Berlin | analogo.de – Heute findet die nächste Zeugen-Befragung im NSA Untersuchungsausschuss statt. Öffentlich befragt werden sollen zwei Mitarbeiter der Deutschen Telekom. Sie treten genauso anonym auf wie zuvor etliche Zeugen. Herr H. wird gehört zu Beweisbeschluss Z-68 und Herr A. zu Beweisbeschluss Z-69. Danach darf der 69-jährige Reinhardt Breitfelder wieder ran, der bereits vor Weihnachten am 18. Dezember während interessanter Fragerunden aus dem Nähkästchen plauderte. Der pensionierte Brigadegeneral war beim Bundesnachrichtendienst Leiter der Abteilung 2 und verantwortete die technische Aufklärung zwischen 2003 und 2006. Zu guter Letzt darf Frau K. L. ran, die für den Bundesnachrichtendienst einen Schwachstellenbericht verfasst hat.

analogo.de listet alle Zeugen auf, die seit dem 22. Mai 2014 vor dem NSA Untersuchungsausschuss ausgesagt haben. Die Liste wird kontinuierlich aktualisiert. Aufgrund der Vielzahl von Fragen während eines Sitzungstages erscheinen auf der Liste nur ausgesuchte Stellungnahmen bzw. Aussagen der befragten Zeugen. Der Großteil aller Fragen und Aussagen ist auf der Seite von netzpolitik.org zu finden. Netzpolitik’ler Andre Meister leistet hierzu eine unüberschätzbare Aufgabe, indem er tagesaktuell aus dem NSA-Untersuchungsausschuss berichtet.

Lade Dir die Liste auch im handlichen DIN A4-Format aus der ANA LOGO Datenbank herunter. analogo.de ist augenblicklich dabei das Thema Transparenz in Politik und Umwelt zu seinen beiden Hauptschwerpunkten zu machen.

NSA-Untersuchungsausschuss – Zeugen-Liste und Aussagen

# Datum der
Anhörung
Art der Anhörung Name Funktion Inhalte der Befragung
1 22.05.2014 Sachverständigenanhörung Hans-Jürgen Papier Bundesverfassungsgericht, Präsident 2002 bis 2010 Das Vorgehen des Bundesnachrichtendienstes ist teilweise verfassungswidrig.
2     Hans-Jürgen Papier Bundesverfassungsgericht, Präsident 2002 bis 2010 Der Staat ist verpflichtet für eine Kommunikationsinfrastruktur zu sorgen, die die Grundrechte gewährt und sichert.
3     Hans-Jürgen Papier Bundesverfassungsgericht, Präsident 2002 bis 2010 Ausländische Nachrichtendienste haben kein Recht in Deutschland die Kommunikation zu überwachen. Bei Eingriffen in die deutschen Grundrechte muss der Staat einschreiten.
4   Sachverständigenanhörung Wolfgang Hoffmann-Riem Bundesverfassungsgericht,
Richter 1999 bis 2008
Das Vorgehen des Bundesnachrichtendienstes ist teilweise verfassungswidrig.
5     Wolfgang Hoffmann-Riem Bundesverfassungsgericht,
Richter 1999 bis 2008
Ausländische Nachrichtendienste haben kein Recht in Deutschland die Kommunikation zu überwachen. Bei Eingriffen in die deutschen Grundrechte muss der Staat einschreiten.
6   Sachverständigenanhörung Matthias Bäcker Professor für Recht
Universität Mannheim
Das Vorgehen des Bundesnachrichtendienstes ist teilweise verfassungswidrig.
7     Matthias Bäcker Professor für Recht
Universität Mannheim
Ausländische Nachrichtendienste haben kein Recht in Deutschland die Kommunikation zu überwachen. Bei Eingriffen in die deutschen Grundrechte muss der Staat einschreiten.
8 05.06.2014 Sachverständigenanhörung
(Beweisbeschluss SV-4)
Stefan Talmon Völkerrechtler, Rechtsanwalt, Rechtswissenschaftler Uni Bonn Gegen die Amerikaner hat Deutschland sowieso keine Chance.
9   Sachverständigenanhörung
(Beweisbeschluss SV-4)
Helmut Philipp Aust Rechtswissenschaftler an der Universität Berlin Es gibt keine eindeutigen Rechtsgrundlagen. Alle haben Schuld. „Wer sich als Staat selbst an weitreichenden Programmen der nachrichtendienstlichen Überwachung beteiligt, kann dies kaum glaubwürdig kritisieren.“
10   Sachverständigenanhörung
(Beweisbeschluss SV-4)
Douwe Korff Experte für internationales Recht Eien Überwachung Deutschlands durch die USA (undGB?) verletzt die deutsche Souveränität.
11   Sachverständigenanhörung
(Beweisbeschluss SV-4)
Douwe Korff Experte für internationales Recht Befürwortet eine Staatenklage gegen die Regierung Großbritanniens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
12   Sachverständigenanhörung
(Beweisbeschluss SV-3)
Russell A. Miller Professor für Recht
Washington / USA
Die NSA hat unverhältnisemäßige und krank-erdachte Überwachungsprogramme aufgelegt.
13   Sachverständigenanhörung
(Beweisbeschluss SV-3)
Ian Brown Internetforscher aus Oxford / GB Britische Geheimdienste nehmen sich das Recht heraus fast alles zu tun, um die nationalen Sicherheit, eigene Wirtschaftserfolge oder die Aufklärung von schweren Verbrechen zu gewährleisten.
14 26.06.2014 Sachverständigenanhörung
(Beweisbeschluss SV-1)
Michael Waidner Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie, Leiter  
15   Sachverständigenanhörung
(Beweisbeschluss SV-1)
Sandro Gaycken Sicherheitsforscher  
16   Sachverständigenanhörung
(Beweisbeschluss SV-1)
Christopher Soghoian American Civil Liberties Union Anhörung platzte wegen Verspätung. Soghhoian schrieb später, dass Kommunikationen stärker verschlüsselt werden sollen.
17   Sachverständigenanhörung
(Beweisbeschluss SV-1)
Frank Rieger Chaos Computer Club und
Werner-Holtfort-Preisträger
 
18 03.07.2014 Öffentliche Zeugenvernehmung
(Beweisbeschluss Z-3)
William Binney Whistleblower und NSA ehemaliger Technischer Direktor Die NSA st eine „gefährliche Datensammelmaschine“. „Sie wollen Informationen über alles haben. Das ist wirklich ein totalitärer Ansatz, den man bislang nur bei Diktatoren gesehen hat“.
19     William Binney Whistleblower und NSA ehemaliger Technischer Direktor „Nach dem 11.09. gab es so etwas wie Privatsphäre nicht mehr.“ Die Kontrolle der Menschen ist auch das Ziel.
20     William Binney Whistleblower und NSA ehemaliger Technischer Direktor Der Grund für das Abhören des Handys von Bundeskanzlerin Merkel: Die NSA wollte Denken und Sorgen Merkels besser verstehen.
21   Öffentliche Zeugenvernehmung
(Beweisbeschluss Z-29)
Thomas Drake Whistleblower, ex-NSA-Mitarbeiter
Sollte lebenslang hinter Gitter,
Gewinner des Ridenhour Truth-Telling Prize
Der BND ist ein „Wurmfortsatz der NSA“.
22     Thomas Drake Whistleblower, ex-NSA-Mitarbeiter
Sollte lebenslang hinter Gitter,
Gewinner des Ridenhour Truth-Telling Prize
Der BND arbeitet eng mit der NSA zusammen und verstößt potenziell gegen die Verfassung, indem er Daten der NSA nutzt.
23     Thomas Drake Whistleblower, ex-NSA-Mitarbeiter
Sollte lebenslang hinter Gitter,
Gewinner des Ridenhour Truth-Telling Prize
Die Behauptung des BND, er habe nichts von der massenhaften Datenüberwachung durch die NSA gewusst, ist seiner Zusammenarbeit „jenseits jeder Glaubwürdigkeit“.
24     Thomas Drake Whistleblower, ex-NSA-Mitarbeiter
Sollte lebenslang hinter Gitter,
Gewinner des Ridenhour Truth-Telling Prize
Der BND liefert Daten für den Drohnenkrieg der USA.
25 25.09.2014 Öffentliche Zeugenvernehmung
(Beweisbeschluss Z-39)
R. U. Bundesnachrichtendienst seit 1996, Leiter des Standorts Bad Aibling seit 2010
Nachfolger von Zeuge T. B.
Verweigert gemäß Anweisung des BND über fünfzig Mal die Aussage. Wofür sein Maulkorb gilt, listet netzpolitik.org auf (siehe Link).
26     R. U. Bundesnachrichtendienst seit 1996, Leiter des Standorts Bad Aibling seit 2010
Nachfolger von Zeuge T. B.
„BND und NSA haben seit 2002 ein streng geheimes Memorandum of Understanding.“ Der Spiegel berichtete über dieses (siehe Link).
27     R. U. Bundesnachrichtendienst seit 1996, Leiter des Standorts Bad Aibling seit 2010
Nachfolger von Zeuge T. B.
„Ich kenne das Programm „Thin Thread“ nicht.“
28     R. U. Bundesnachrichtendienst seit 1996, Leiter des Standorts Bad Aibling seit 2010
Nachfolger von Zeuge T. B.
Laut der ZEIT wird klar, dass die Rechtsgrundlage, auf der der Datenaustausch der Geheimdienste in Bad Aibling passiert, alles andere als sauber ist.
29     R. U. Bundesnachrichtendienst seit 1996, Leiter des Standorts Bad Aibling seit 2010
Nachfolger von Zeuge T. B.
Die Hauptaufgabe von Bad Aibling ist der Schutz der Bundeswehr bei Einsätzen außerhalb der BRD (force protection).
30     R. U. Bundesnachrichtendienst seit 1996, Leiter des Standorts Bad Aibling seit 2010
Nachfolger von Zeuge T. B.
Satellitenkommunikation wird im Promillebereich abgehört.
31     R. U. Bundesnachrichtendienst seit 1996, Leiter des Standorts Bad Aibling seit 2010
Nachfolger von Zeuge T. B.
Der BND speichert Telefonate und den kompletten Computer-Datenverkehr (via IP-Adressen).
32   R. U. Bundesnachrichtendienst seit 1996, Leiter des Standorts Bad Aibling seit 2010
Nachfolger von Zeuge T. B.
Aus den gespeicherten Informationen werden via (teils mit der NSA abgestimmten) Selektoren Telefonnummern, E-Mail-Adressen und andere Dinge herausgefiltert.
33   Nicht-Öffentliche Zeugenvernehmung
(Beweisbeschluss Z-40)
J. Z. Bundesnachrichtendienst Bad Aibling, Mitarbeiter X-Keyscore (NSA-Zusammenarbeit) Aussage nur in nicht-öffentlicher Sitzung, u. a. weil der genaue Name des Sachgebietes, in dem Überwachungsprogramme wie XKeyscore eingesetzt werden, geheim bleiben müssen.
34 09.10.2014 Öffentliche Zeugenvernehmung
(Beweisbeschluss Z-43)
Frau H. F.,
anwesend mit BND-Anwalt Johannes Eisenberg
Bundesnachrichtendienst
Volljuristin
Es gibt protokollierte Eingangslisten am Eingang der Besuchertribüne. Des Journalist Andre Meister wird durch einen Polizisten während der Sitzung überwacht, Kritik ist nicht erwünscht.
35     Frau H. F.,
anwesend mit BND-Anwalt Johannes Eisenberg
Bundesnachrichtendienst
Volljuristin
In Bad Aibling werden ausländische Satelliten (Afghanistan, Pakistan) abgehört. Da Ausland, gilt das BND-Gesetz nicht. Hier gilt das BDSG.
36     Frau H. F.,
anwesend mit BND-Anwalt Johannes Eisenberg
Bundesnachrichtendienst
Volljuristin
„BND hat zu keinen Zeitpunkt gegen den Willen des BfDI Unterlagen zum Kontrollbesuch zurückgehalten“. (siehe Bericht von ZEIT Online)
37   Öffentliche Zeugenvernehmung
(Beweisbeschluss Z-44)
A. F.
mit BND-Anwalt Johannes Eisenberg
Bundesnachrichtendienst Es gibt protokollierte Eingangslisten am Eingang der Besuchertribüne. Des Journalist Andre Meister wird durch einen Polizisten während der Sitzung überwacht, Kritik ist nicht erwünscht.
38 16.10.2014 Öffentliche Zeugenvernehmung
(Beweisbeschluss Z-41)
Herr T. B. Bundesnachrichtendienst Vernehmung wird nach kurzer Zeit abgebrochen, denn dem Ausschuss wurden wichtige Unterlagen vorenthalten, die der Zeuge jedoch hatte.
39   Öffentliche Zeugenvernehmung
(Beweisbeschluss Z-42)
Frau G. L. Bundesnachrichtendienst Vernehmung wird nach kurzer Zeit abgebrochen, denn dem Ausschuss wurden wichtige Unterlagen vorenthalten, die der Zeuge jedoch hatte.
40 06.11.2014 Öffentliche Zeugenvernehmung
(Beweisbeschluss Z-41)
Herr T. B. Bundesnachrichtendienst
Leiter Bad Aibling 2003 bis 2007
Codierungs- und Nachrichtentechnik
Vernehmung vom 06.11.14 wird wieder aufgenommen
41   Gegen Mitte der Befragung sind von CDU/CSU nur 2 von 7 Leuten da. Die Opposition ist komplett. Herr T. B. Bundesnachrichtendienst
Leiter Bad Aibling 2003 bis 2007
Codierungs- und Nachrichtentechnik
Bei Datenaufbereitung von überwachten Signalen dienen Metadaten zur Beurteilung, ob Daten interessant sind. Mit Metadaten bereitet man auf und führt weitere Schritte aus.
42     Herr T. B. Bundesnachrichtendienst
Leiter Bad Aibling 2003 bis 2007
Codierungs- und Nachrichtentechnik
Der selektierte Teil aller Daten wird vom BND gespeichert.
43     Herr T. B. Bundesnachrichtendienst
Leiter Bad Aibling 2003 bis 2007
Codierungs- und Nachrichtentechnik
In Bad Aibling wurde nicht nur Funk, sondern auch leitungsbasierte Kommunikation weiterverwertet.
44     Herr T. B. Bundesnachrichtendienst
Leiter Bad Aibling 2003 bis 2007
Codierungs- und Nachrichtentechnik
Juristen des BND waren der Auffassung, dass es legitim war die Kommunikation der Welthungerhilfe über zweitausendfach mal abzufangen. 
45     Herr T. B. Bundesnachrichtendienst
Leiter Bad Aibling 2003 bis 2007
Codierungs- und Nachrichtentechnik
Deutscher Journalisten sind als Grundrechtsträger zu schützen.
46     Herr T. B. Bundesnachrichtendienst
Leiter Bad Aibling 2003 bis 2007
Codierungs- und Nachrichtentechnik
Nicht-deutsche Journalisten sind in Bezug zum G-10 nicht zu schützen.
47   Öffentliche Zeugenvernehmung
(Beweisbeschluss Z-42)
Frau G. L. Bundesnachrichtendienst
Entwicklung/ Betrieb von IT-Systemen
Sachgebietsleiterin Bad Aibling 2007 bis 2008 oder 2009
Vernehmung vom 06.11.14 wird wieder aufgenommen. Viele Fragen kann sie angeblich nicht mehr beantworten oder beruft sich auf ihren Maulkorb. Am Ende ist sie nicht mehr vernehmungsfähig und ihr Anwalt fragt nach einem Arzt.
48     Frau G. L. Bundesnachrichtendienst
Entwicklung/ Betrieb von IT-Systemen
Sachgebietsleiterin Bad Aibling 2007 bis 2008 oder 2009
BND filtert Faxe, Emails, Telefonate. BND filtert keine aufgerufenen Webseiten und sozialen Netzwerkaufrufe.
49     Frau G. L. Bundesnachrichtendienst
Entwicklung/ Betrieb von IT-Systemen
Sachgebietsleiterin Bad Aibling 2007 bis 2008 oder 2009
BND meldet pro Monat 8.000 Inhalte an NSA.
50 13.11.2014 Öffentliche Zeugenvernehmung
(Beweisbeschluss Z-52)
Herr W. K., begleitet von
BND-Anwalt Wolf
Bundesnachrichtendienst Unterabteilungsleiter
Abt. Technische Aufklärung (TA)
Eikonal wurde beendet, weil BND damit den Grundrechtsschutz nicht 100%ig sichergestellt hatte.
51     Herr W. K., begleitet von
BND-Anwalt Wolf
Bundesnachrichtendienst Unterabteilungsleiter
Abt. Technische Aufklärung (TA)
Schweigt sich über Dienstanweisungen zu Funktionsträgern aus.
52     Herr W. K., begleitet von
BND-Anwalt Wolf
Bundesnachrichtendienst Unterabteilungsleiter
Abt. Technische Aufklärung (TA)
BND hat einen Zugang zum FRA-Knoten. „Die NSA brauchte unsere Arbeitskraft.“
53     Herr W. K., begleitet von
BND-Anwalt Wolf
Bundesnachrichtendienst Unterabteilungsleiter
Abt. Technische Aufklärung (TA)
Eikonal wurde beendet, weil BND damit den Grundrechtsschutz nicht 100%ig sichergestellt hatte. Schweigt sich über Dienstanweisungen zu Funktionsträgern aus. BND hat einen Zugang zum FRA-Knoten.
54     Herr W. K., begleitet von
BND-Anwalt Wolf
Bundesnachrichtendienst Unterabteilungsleiter
Abt. Technische Aufklärung (TA)
Anwalt Wolf: „Zitate aus Zeitungsartikel aus eingestuften Unterlagen lassen einiges vermuten. Die Zeitungsartikel sind auf unzulässige Art und Weise zustande gekommen. Das ist nicht fair.“ Darauf Sensburg: „Sensburg: Zitate aus Zeitungsartikeln sind zulässig. Darauf Ströbele: „Herr Wolff, das fügt sich ein in die Drohungen der Bundesregierung gegen Abgeordnete, mit Gutachten und Kanzleramts-Briefen. Das finde ich unmöglich.“
55   Öffentliche Zeugenvernehmung
(Beweisbeschluss Z-63)
Herr L. Bundesnachrichtendienst
Projektleiter Eikonal ab 2005
 
56   Öffentliche Zeugenvernehmung
(Beweisbeschluss Z-62)
W. P. Bundesnachrichtendienst  
57   Öffentliche Zeugenvernehmung
(Beweisbeschluss
Z-41 und Z-58)
Herr T. B. Bundesnachrichtendienst  
58   Öffentliche Zeugenvernehmung
(Beweisbeschluss
Z-42 und Z-58)
Frau G. L. Bundesnachrichtendienst  
59 04.12.2014 Öffentliche Zeugenvernehmung
(Beweisbeschluss Z-63)
Herr S. L. Bundesnachrichtendienst
Projektleiter „Eikonal“ (BND/NSA zapfen zwischen 2004 und 2008 einen Internet-Kabelknoten in Frankfurt an)
„Beim Durchforsten ausländischen Datenverkehrs wurden Informationen über Deutsche mit Hilfe von Filtertechnik und persönlicher Kontrolle effizient aussortiert.“
60     Herr S. L. Bundesnachrichtendienst
Projektleiter „Eikonal“ (BND/NSA zapfen zwischen 2004 und 2008 einen Internet-Kabelknoten in Frankfurt an)
„Wir haben uns streng an Recht und Gesetz gehalten“.
61     Herr S. L. Bundesnachrichtendienst
Projektleiter „Eikonal“ (BND/NSA zapfen zwischen 2004 und 2008 einen Internet-Kabelknoten in Frankfurt an)
Von einer Erfassung im Sinne des Datenschutzrechts kann nicht die Rede sein, wenn in einem frühen Stadium ein Zugriff auf Daten nur kurzfristig erfolge.
62     Herr S. L. Bundesnachrichtendienst
Projektleiter „Eikonal“ (BND/NSA zapfen zwischen 2004 und 2008 einen Internet-Kabelknoten in Frankfurt an)
Telekom als technischer Dienstleister bei Eikonal: Ziel war die Durchforstung von Telefonaten, deren Daten durch spezielle Leitungen fließen, weswegen Informationen über Deutsche unkompliziert auszusortieren und deren Grundrechte einfach zu schützen sind.
63     Herr S. L. Bundesnachrichtendienst
Projektleiter „Eikonal“ (BND/NSA zapfen zwischen 2004 und 2008 einen Internet-Kabelknoten in Frankfurt an)
Liegt eine G10-Genehmigung vor, so ist ein Netzbetreiber verpflichtet mit dem BND zusammenzuarbeiten. Zur Ausforschung der Telefondaten an dem Frankfurter Kabelknoten musste der BND mangels einer G-10-Genehmigung mit der Telekom anfangs eine Vereinbarung auf freiwilliger Basis treffen.
64     Herr S. L. Bundesnachrichtendienst
Projektleiter „Eikonal“ (BND/NSA zapfen zwischen 2004 und 2008 einen Internet-Kabelknoten in Frankfurt an)
Zunächst hatte die Telekom Zweifel an der Rechtmäßigkeit via G-10 verpflichtet zu werden. Doch das Kanzleramt Schröders unter SPD-Mann Steinmeier attestierte die Unbedenklichkeit.
65     Herr S. L. Bundesnachrichtendienst
Projektleiter „Eikonal“ (BND/NSA zapfen zwischen 2004 und 2008 einen Internet-Kabelknoten in Frankfurt an)
Anders als bei Telefonaten ist bei der Internet-Kommunikation eine Trennung von „ausländischen“ und „deutschen“ Daten schwierig, so dass Bundesbürger von einer Ausspähung in höherem Maße betroffen sind. Deshalb holte sich der BND für Eikonal bei der G-10-Kommission eine entsprechende Genehmigung ein, die dann die Telekom zur Kooperation mit dem BND zwang.
66   Öffentliche Zeugenvernehmung
(Beweisbeschluss Z-56)
Kai-Uwe Ricke Deutsche Telekom, Vorstandsvorsitzender 2002-2006 Kennt angbeblich weder ein Abkommen mit dem BND.
67     Kai-Uwe Ricke Deutsche Telekom, Vorstandsvorsitzender 2002-2006 Kennt angbeblich keinen Brief des Kanzleramtes, der der Telekom die Unbedenklichkeit attestierte Daten rauszurücken. Dabei war sein Name in diesem Schreiben erwähnt. Der Brief sei vielleicht bei anderen Stellen im Unternehmen gelandet, meinte der Ex-Chef
68 18.12.2014 Öffentliche Zeugenvernehmung
(Beweisbeschluss Z-54)
Reinhardt Breitfelder
69 Jahre
Bundesnachrichtendienst,
ehemals Leiter Abteilung 2, Verantwortlicher für technische Aufklärung beim BND (2003-2006)
pensionierter Brigadegeneral
„Der BND hat keine Daten über Bundesbürger an die USA weitergeleitet.“
69     Reinhardt Breitfelder
69 Jahre
Bundesnachrichtendienst,
ehemals Leiter Abteilung 2, Verantwortlicher für technische Aufklärung beim BND (2003-2006)
pensionierter Brigadegeneral
„Recht ging vor Nutzen“.
70     Reinhardt Breitfelder
69 Jahre
Bundesnachrichtendienst,
ehemals Leiter Abteilung 2, Verantwortlicher für technische Aufklärung beim BND (2003-2006)
pensionierter Brigadegeneral
„Der BND hat von der NSA hochwertige Nachrichtentechnik bekommen wollen. Das ist ein gegenseitiges Geben und Nehmen gewesen.“
71     Reinhardt Breitfelder
69 Jahre
Bundesnachrichtendienst,
ehemals Leiter Abteilung 2, Verantwortlicher für technische Aufklärung beim BND (2003-2006)
pensionierter Brigadegeneral
„Bei einer solchen Kooperation geht es nicht um „Freundschaft. Beide wollten ihre Interessen durchsetzen.“
72     Reinhardt Breitfelder
69 Jahre
Bundesnachrichtendienst,
ehemals Leiter Abteilung 2, Verantwortlicher für technische Aufklärung beim BND (2003-2006)
pensionierter Brigadegeneral
„Die Zusammenarbeit mit der NSA ist „heikel“. Ziel des US-Geheimdienstes: Möglichst automatisierter Zugriff auf die Datenströme.“
73     Reinhardt Breitfelder
69 Jahre
Bundesnachrichtendienst,
ehemals Leiter Abteilung 2, Verantwortlicher für technische Aufklärung beim BND (2003-2006)
pensionierter Brigadegeneral
„Der BND hat Wert darauf gelegt, durch technische „G-10-Filter“ und durch zeitaufwendige persönliche Kontrollen Informationen über Deutsche auszusortieren und so deren Weiterleitung an die USA zu unterbinden.“ Das Filtersystem hat funktioniert, soweit es ihm bekannt ist.
74     Reinhardt Breitfelder
69 Jahre
Bundesnachrichtendienst,
ehemals Leiter Abteilung 2, Verantwortlicher für technische Aufklärung beim BND (2003-2006)
pensionierter Brigadegeneral
„Es sind nur NSA-Geräte eingesetzt worden, die für die BND-Fachleute „transparent“ sind.“
75     Reinhardt Breitfelder
69 Jahre
Bundesnachrichtendienst,
ehemals Leiter Abteilung 2, Verantwortlicher für technische Aufklärung beim BND (2003-2006)
pensionierter Brigadegeneral
„Mehrfach hat die Zusammenarbeit „vor dem Scheitern“ gestanden.“ „Bei einer „Krisensitzung“ hat sich „am Tisch Frost ausgebreitet“, als er darauf bestanden habe, dass „deutsches Recht auf deutschem Boden“ gelte und dass dieser Grundsatz unverhandelbar sei.“
76   Öffentliche Zeugenvernehmung
(Beweisbeschluss Z-65)
Frau K. L. Bundesnachrichtendienst, Verfasserin des Schwachstellenberichts  
77 15.01.2015 Öffentliche Zeugenvernehmung
(Beweisbeschluss Z-68)
Herr H. Deutsche Telekom, Mitarbeiter  
78   Öffentliche Zeugenvernehmung
(Beweisbeschluss Z-69)
Herr A. Deutsche Telekom, Mitarbeiter  
79   Öffentliche Zeugenvernehmung
(Beweisbeschluss Z-54)
Reinhardt Breitfelder
69 Jahre
Bundesnachrichtendienst,
ehemals Leiter Abteilung 2, Verantwortlicher für technische Aufklärung beim BND (2003-2006)
pensionierter Brigadegeneral
 
80   Öffentliche Zeugenvernehmung
(Beweisbeschluss Z-65)
Frau K. L. Bundesnachrichtendienst, Verfasserin des Schwachstellenberichts  
81 16.01.2015 Öffentliche Zeugenvernehmung
(Beweisbeschluss Z-28)
Peter Schaar Ehemaliger Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit  
           
           

Letzte Aktualisierung 15.01.2015

Der Glasdom des Deutschen Bundestags soll Klarheit und Transparenz ausdrücken. Tatsächlich zeigt sich aber – trotz aller Aussagen im NSA-Untersuchungsausschuss – dass die demokratischen Bürgerrechte keinen Schritt nach vorne gemacht haben. Ganz im Gegenteil: Die Staaten und Firmen verletzen die Privatsphäre ohne Ende. Bildrechte: User Hans auf Pixabay 4148_1920