Stadtverwaltung Mainz duldet Paketdienste in Fußgängerzonen – FWG Kritik

Mainz | analogo.de – Die Mainzer Stadtverwaltung duldet proaktiv die Befahrung der Fußgängerzonen durch Paketbusse der Postdienste, so lautet das Fazit der vergangenen Stadtratssitzung vom 23. November 2016 der FREIEN WÄHLER-Gemeinschaft (FWG). Obwohl die Vergehen zunehmen, verzeichnet die aktuelle Verkehrsüberwachung einen nichtigen Abschreckungsstatus. Sinnvolle Maßnahmen wie die Installation eines versenkbaren Pollers würden aus Kostengründen und wegen angeblich fehlenden „unabweisbaren Bedarfs“ abgeschmettert.

Hunderte Male täglich genießen Mainzer Geschäftsinhaber und Bürger die Auslieferung des im Internet gekauften Paketes. Paketdienste florieren auf unethische Weise, indem die Bevölkerung und der fließende Verkehr leiden. In weniger als 10 Prozent aller Fälle parken die Paketdienste ihren Kleinbus gemäß der Verkehrsregeln. Verkehrsregeln und Paketdienste – zwei Welten treffen aufeinander. Erst letzte Woche verurteilte das Mainzer Amtsgericht einen Fahrer des Paketdienstes drs Mail wegen lebensgefährlichem Drängelns auf der Autobahn A60 zwischen Mainz Weisenau und Laubenheim.

Warum weitet die Ordnungsbehörde der Stadt die Kompetenzen der Politessen nicht auf den fließenden Verkehr aus, indem auch den Verkehr blockierende Paketbusse ein Knöllchen bekommen? Hat die Stadtverwaltung dafür wirklich kein Geld? Die FWG stellt in Relation, wie die Stadtspitze stattdessen lieber knappe Steuermittel für nutzlose Aktionen wie die Anti-Littering-Aktion im Winterhafen verschwendet, anstatt die benötigten Mittel für die Einhaltung des Verkehrsrechtes zu allotieren. „Der Stadt scheint ihr Image wichtiger zu sein als die Sicherheit der Bevölkerung“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzender der FWG, Kurt Mehler. Zur gestrigen Stadtratssitzung musste die Verwaltung auf FWG-Anfrage Stellung nehmen, wie die Stadt mit dem zunehmenden unerlaubten Autoverkehr in der Innenstadt umgeht. Das Ergebnis der Stadtverwaltung: Ich habe fertig.

Indem die Stadtverwaltung offenbares Unrecht geschehen lässt und durch Nichtsanktionierung sogar proaktiv befördert, dürften sich diverse städtische Mitarbeiter um Verkehrsdezernentin Katrin Eder (Bündnis90/Die Grünen) für Untersuchungen im Rahmen von Amtspflichtverletzungen und Amtshaftung qualifizieren. Wichtige Anwendungen für ein Vorliegen von Amtspflichten liegen in den Regelungen über den Straßenverkehr sowie die allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Das regelnde Gesetzeswerk ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Die Verletzung der Amtspflicht ist umfassend geregelt, so dass das Innenrecht mit ihren innerdienstlichen Weisungen, Erlassen, Rundverfügungen und Verwaltungsvorschriften hierbei ebenso berücksichtigt wird wie das Außenrecht mit seinen Rechtsverordnungen, Satzungen und Verwaltungsakten. Untergräbt die Stadtverwaltung ihre Pflicht zum „zuständigkeits- und verfahrensgemäßen Handeln“, kann von Rechts wegen eine Amtspflichtverletzung geprüft werden. Wieder einmal zeigt sich, dass die Stadt Mainz die Umsetzung des Ordnungsrechts aufgegeben hat und nach dem Laissez-faire Prinzip verwaltet. Der zuständige Förster des Stadtwalds beschwert sich zum Beispiel, dass im stark frequentierten Lennebergwald die Anleinpflicht für Hunde nicht nachgehalten wird. Die Stadtverwaltung hofft hier auf Zivilcourage der Bürger, anstatt für Recht und Ordnung zu sorgen.

Die FWG schreibt zum Thema des unberechtigten Autoverkehrs in den Mainzer Fußgängerzonen: „Bereits seit mehreren Monaten fällt auf, dass die Fußgängerzone in der Lotharstraße, insbesondere im Bereich der Kreuzung Adolf-Kolping-Straße, regelmäßig außerhalb der zulässigen Zeiten von Kraftfahrzeugen aller Art genutzt wird. Neben Motorrädern und Privat-PKW sind es häufig Paketdienste, die die Fußgänger und Rollstuhlfahrer dort erheblich behindern. Vor allem geht davon auch eine Gefahr für ältere Menschen und Familien mit Kindern aus, die dort natürlich nicht mit Autoverkehr rechnen. Unseres Erachtens besteht hier dringender Handlungsbedarf.“

analogo.de meint: Im demokratischen Legislativorgan des Stadtrats behauptet also das Exekutivorgan rund um Oberbürgermeister Michael Ebling (SPD), am offensichtlichen Bruch des Straßenverkehrsordnungsrechts nichts ändern zu müssen. Was sagt wohl das Judikativorgan der Staatsanwaltschaft dazu? Wie äußert sich angesichts der Zustände wohl nun das Verständnis von Rechtschaffenheit der Mainzer Justiz?  Ist die Situation „alternativlos“?

Verengte Räume sind nicht Jedermann’s Sache. Paketautos verengen den Raum, den Fußgänger einstmals sogenannten Fußgängerzonen hatten. Zunehmend fühlen sich Mainzer Fußgänger in der Rolle eines U-Boot-Soldaten. Bildrechte: jogi031 auf Pixabay 2186283_1920
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