Duldung 2016 – 168.212 Menschen müssen gehen und dürfen bleiben

Berlin | analogo.de – Laut Aussage des Bundesinnenministeriums (BMI) betrug die Zahl aller in Deutschland zum 30.06.2016 geduldeten Menschen lediglich 168.212. Auf Anfrage von analogo.de teilte der Pressesprecher Tobias Plate mit, die Zahl habe sich gegenüber dem 31.12.2015 lediglich um 12.904 Personen erhöht. Die Zeitreihe der Jahre 2012 bis 2016 sieht wie folgt aus:

31. Dezember 2012:  85.344

31. Dezember 2013:  94.508

31. Dezember 2014:  113.221

31. Dezember 2015:  155.308

30. Juni 2016:  168.212

Geduldete Migranten sind eigentlich zur Ausreise aus Deutschland verpflichtet. Im Zweifel haben sie Asyl beantragt, und dieser Antrag wurde abgelehnt. Die Bundesregierung erfasst diese Menschen als eingereiste Ausländer und entkriminalisiert gleichzeitig ihren Aufenthalt durch die Vergabe eines Duldungsstati. Dennoch sind sie laut Gesetz „vollziehbar“ ausreisepflichtig. Geduldete Menschen halten sich somit gleichzeitig unrechtmäßig und rechtmäßig in Deutschland auf. Der Staat nachverfolgt den Vollzug zur Ausreise (i. e. Abschiebung bzw. Aufforderung) deswegen nicht, da der Ausreise offiziell diverse Hindernisse entgegen stehen. Für das Verständnis des Begriffes „Duldung“ kann die Definition von Wikipedia in die Irre führen.

Zum 31.12.2015 gibt die Bundesregierung vor, dass zusätzlich offiziell 349.807 Menschen ohne Gestattung des Aufenthalts in Deutschland lebten (weil sie sich offiziell zum Beispiel in einem schwebenden Asylverfahren befinden) und weitere 464.777 Menschen keine Duldung oder Gestattung ihres Aufenthaltes erfahren hatten. Mit diesen 464.777 Menschen wiederum werden die im Ausländerzentralregister (AZR) als „aufhältig“ erfassten Personen zusammengefasst, bei denen im AZR weder ein Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine Gestattung gespeichert ist. Hierzu gehören zum Beispiel auch die als ausreisepflichtig erfassten Personen, die keine Duldung besitzen. Weitere denkbare Anwendbarkeiten sind laut Auskunft des BMI gegenüber analogo.de diejenigen Personen, bei denen die für die Eintragung in das AZR zuständigen Ausländerbehörden ein eigentlich bestehendes Aufenthaltsrecht nicht an das AZR übermittelt haben, wo eine Ausreise aus Deutschland den Behörden nicht bekannt wurde und das bestehende Aufenthaltsrecht auslief. Grundsätzlich seien aber die Ausländerbehörden für die Richtigkeit der AZR-Daten zuständig und verantwortlich.

In Hinsicht auf die enorme Zahl von Asylanträgen seit 18 Monaten erscheint die Anzahl aller geduldeten Personen mit 168.212 Menschen als relativ niedrig. Denn alleine im Juni 2016 stellten 99.340 neue Personen Asylantrag, im Juli 2016 waren es weitere 74.454. Von den 74.454 Anträgen wurden laut Bericht von epochtimes.de 62,3% (i.e. über 46.000) aller Anträge genehmigt. Der Juni 2016 war der bisherige Rekordmonat für Asylanträge in Deutschland.

Eine offizielle Zahl zu den nicht erfassten und illegal in Deutschland lebenden Ausländern wollte das BMI gegenüber analogo.de nicht nennen. Eine solche offizielle Zahl gebe es nicht.

Wenn Teer so weich wie Wasser wird, hat die milde Barmherzigkeit gewonnen. Bildrechte: Comfreak auf Pixabay 1678307_1920
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