Recht

Willkommen auf der Rechthauptseite von analogo.de. Ein hoher Ordnungsgrad ist die Grundvoraussetzung für Leben. Dazu gehört die Schaffung eines Rechtsrahmens, der innerhalb der geschaffenen Grenzen für die innere Ordnung sorgt. Neben dem juristischen Rechtsrahmen etablieren Kulturen die unterschiedlichsten Sitten und Gebräuche. Oft werden sie nicht aufgeschrieben und bleiben daher vordergründig unsichtbar. Rechtssysteme sind dahingegen die in den Kulturen aufgeschriebenen, konkretisierten und mit Sanktionen (im Falle der Übertretung) belegten Moral. 

Wenn Hormonsysteme, Zellprozesse und zelluläre Kommunikationen bei Pflanzen ähnlich ablaufen wie bei Menschen, haben Pflanzen dann Empfindungen und daraus einen Eigenwert? Ist Nichtwissen moralisch relevant? Müssen wir Rücksicht nehmen, wenn wir es nicht wissen? Wer sein Unrecht nicht kennt oder im Sinne des Wortes nicht (ein-) sieht, kann auch nicht zur Verantwortung gezogen werden (§20 StGB). Recht und Moral sind also immer ans Wissen geknüpft.

Menschen, die auf dem Land aufgewachsen sind, haben meist andere Erfahrungen als Stadtmenschen gesammelt, denken daher oft anders. Es gibt viele Stadtmenschen, die noch nie einen reifen Apfel vom Baum gepflückt haben. Für nicht wenige naturverbundene Menschen steht die Natur für den ewigen Kreislauf, den der Mensch nicht unterbrechen kann. In einer hochstilisierten Natur gilt das Menschenrecht nicht, im Gegensatz zur Polis, der Stadt. Hier wurde das Menschenrecht gesetzt, das Zivile geboren.

Der 2002 gestorbene Philosoph John Rawls meinte, ziviler Ungehorsam (also bewusste Verstöße gegen Ordnung, Verwaltungsakte und Gesetze) sei berechtigt in einer Gesellschaft, die größtenteils gerecht geordnet ist, die sich aber einem Verstoß oder mehreren schweren Verletzungen gegen die Grundlagen des Zusammenlebens freier und gleicher Menschen geleistet habe. Wenn aber beliebig Regeln gebrochen werden, stellt sich die Frage, welche Regeln höherwertig sind. Hierbei und im weiteren Sinne bei allem, was man als gerecht empfindet, werden die meisten Personen eine ganz eigene Wertrangfolge haben.

Nehmen wir das Beispiel der Nachhaltigkeit. Soll man eine möglichst breit gefasste Nachhaltigkeit über a) eine religiöse Grundordnung  b) über seine Kultur und Traditionen und  c) über seine eigennützigen Präferenzen ableiten? Oder ganz platt von der Natur, denn was die Natur vorgibt, ist immer richtig?

Beim Aufstellen des Rechtsordnungssystems prallen häufig zwei Denkrichtungen aufeinander. Die einen (oft Verbotsbefürworter, Religiöse, Lehrer, Falken) denken, dass erst die Pflicht kommt und dann die Rechte. Umgekehrt denkt die andere Gruppe (oft Liberale, Wissenschaftler, Individualisten, Tauben), dass zunächst mal die Rechte kommen, und irgendwann die Pflichten.

Zwischen Recht und Pflicht vermitteln häufig Verträge. Prof. Dr. Nikolaus Forgó von der Leibniz Universität Hannover veranschaulichte, wie ungerecht das Vertragswesen in Deutschland ist. In Zeiten von Google und Facebook seien die Einwilligungen die reinste Farce. Wer in der digitalen Welt jeweils alle Nutzungsbedingungen lesen wolle, denen er im Netz zustimmen müsse, brauche dafür 76 Tage pro Jahr. 

Mit seinen über 230.000 Gesetzen, Vorschriften, Richtlinien, Verordnungen und Technischen Anleitungen, was bedeutet in Deutschland also schon das Wort Rechtsstaat? Klar ist aber auch: Bei hunderttausenden Gesetzen gerät die Einforderung von Recht schnell zur gehorsamsvermittelnden Dressur durch Strafe.

Nur allzu häufig gibt es erst gar kein Recht, wenn man es nicht einfordert. Die Reichen werden sich dabei immer eher einen Anwalt leisten können als die Armen. Was ist mit dem Durchschnittsbürger, dem es entweder an Rechtsglauben, Rechtsverständnis oder schlichtweg an der richtigen Rechtsschutzversicherung mangelt (die im Zweifel nicht bezahlt)? Der Großteil des Umweltrechts zum Beispiel wurde in den 70er Jahren entwickelt. Alleine das Lärmrecht ist so kompliziert, dass die wenigsten Juristen es verstehen.

Und wer dann vor Gericht steht, bekommt noch lange kein Recht. Recht haben und Recht bekommen sind im Rechtswege-Staat zwei Dinge – vor allem für Menschen mit wenig Geld. Da aber die Anzahl der Gesetze immer noch zunimmt (man soll es nicht für möglich halten), steigt auch die Zahl der zugelassenen Rechtsanwälte in Deutschland. Alleine zwischen 1950 und 2000 gabs schon eine Veracht- bis Verneuntfachung – von 12.844 Rechtsanwälten im Jahre 1950 bis 104.067 Rechtsanwälten im Jahre 2000.

Der Trend ist klar. Auch weil es immer mehr Vorschriften gibt, streiten sich die Menschen in Deutschland immer mehr. Das Rechtsverständnis in den USA und in Großbritannien wird dahingegen anders verstanden. Die Briten haben weniger Gesetze, das Recht ergibt sich aus der Lebensart (custom) und richterlichen Beschlüssen.

Viel Freude wünschen wir Ihnen bei der Lektüre der verschiedensten Rechtsthemen auf analogo.de. 

 

Recht und Gerechtigkeit gilt es auszuwiegen. Bildrechte: GDJ auf Pixabay 2747368_1280

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