Direktdemokratische Verfahren

Willkommen auf der Seite „Direktdemokratische Verfahren“ von analogo.de. In Zeiten politischer Zentralisierung verlieren die politischen Institutionen zunehmend an Gestaltungsmacht. Rund siebzig Prozent aller Gesetze, die in Deutschland und anderen EU-Ländern verabschiedet werden, sind direkte Vorgaben und Richtlinien von der Europäischen Union (EU). Ein Übermaß an Zentralisierung führt aber zu verstärkten Regionalisierungstendenzen. Ganze Provinzen oder kleinere Kulturräume wie Katalonien oder Schottland wollen sich vom Rest ihres Mutterlandes trennen, denn die Menschen verlieren die Identifikationsbasis mit dem Großsystem.

Als beste Alternative zu Regionalisierungstendenzen können direktdemokratische Verfahren betrachtet werden. Bei der auch (sach) unmittelbare Demokratie genannten Form der Demokratie können alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger unmittelbar über politische Sachfragen abstimmen. Nichtregierungsorganisationen wie Mehr Demokratie e. V. arbeiten seit Jahren in diese Richtung.

Das Referendum in Katalonien zeigt sehr anschaulich, was die regierenden Politiker mit Hilfe ihres militaristischen Polizeiapparates anstellen um direktdemokratische Verfahren im Keim zu ersticken. Die Zentralregierung aus Madrid wollte die Unabhängigkeitsbestrebung und das hierzu am 01. Oktober 2017 anberaumte Referendum unterdrücken. Also sperrte sie Internetseiten für spanische Nutzer, besetzte Telekommunikationsgebäude, ließ hohe Regierungsbeamte verhaften, sperrte den Luftraum über den Städten, drohte Druckereien nur keine Wahlzettel zu drucken oder zwang die Firma Google polizeilich und unter Gewaltandrohung eine Kommunikations-App im Google Play App-Shop zu deaktivieren, mit der man Details zum Referendum austauschen konnte. Da sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hinter die militaristischen Aktionen des spanischen Präsidenten Mariano Rajoy stellte, kann man sich ausrechnen, wie die Eiserne Lady Deutschlands denselben Unterdrückungsmechanismus für Deutschland anwenden würde.

Tatsächlich sprechen sich ausgerechnet auch die Sozialdemokraten der SPD gegen Volksentscheide aus. Die politische Kultur in Bayern mit der dominierenden Partei CSU überrascht jedoch, denn ausgerechnet hier nutzen die Menschen demokratische Gestaltungsmöglichkeiten, die in anderen deutschen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz undenkbar wären. Die Ablehnung einer dritten Startbahn am Münchner Flughafen nach einem Bürgerentscheid mag als bestes Beispiel dafür dienen.

Der Fall Katalonien zeigt wiederum, welche rechtsradikalen Grundüberzeugungen viele regierende Politiker und Mitbürger haben, die wiederum den deutschen Mainstreammedien suggerieren wollen, dass sie für die politische Mitte Deutschlands stehen. Und der Fall Katalonien zeigt auch, dass den in bürokratischen Rhythmen denkenden Politikern der Parteien CDU, SPD und FDP menschenrechtswidrige Gesetze im Zweifel wichtiger sind als die Freiheit der Menschen. Dem Volk, also allen Stimmberechtigten wird keine Gestaltungsmacht zugetraut.

Insbesondere deutsche Intellektuelle aus Teilen der Eliten oder anderen Bildungskreisen verhindern die Einführung effektiver direktdemokratischer Verfahren wie das fakultative Referendum in der Schweiz. Die Eliten argumentieren, man befürchte, dass das Volk harsche Maßnahmen einführe – und denken dabei an die Zeit des Nationalsozialismus. Galant schreiten diese Eliten über die Tatsache hinweg, dass sie selber den Wahlberechtigten die Umsetzung ihrer Meinung vorenthalten (wollen). In dieser Hinsicht sind die Eliten die wahren Feinde der Demokratie. Interessanterweise forderte die Partei Alternative für Deutschland (AfD) in ihrem Bundestagsprogramm 2017 die Einführung von Volksentscheiden nach dem Schweizer Modell. Ein Graus für deutsche Eliten, sie könnten ja ihre Macht verlieren.

Finde nun eine erste Übersicht Deiner Möglichkeiten der persönlichen Einflussnahme im politischen Geschehen durch direktdemokratische Verfahren. Die Übersicht wird sukzessive ergänzt.

KATA LOGO Politik – Direktdemokratische Verfahren
   
# Direktdemokratische Verfahren
1. Personalabstimmungen
1.1. Direktwahl
 
  Recall
   
2. Sachabstimmungen – adhoc oder optional
2.1. Plebiszit
  Für Amtsträger nicht disponibel.
  Manipulationsanfällig.
  Außerinstitutionelle Herrschaftslegitimation.
  Entscheidungsentlastung der Institutionen.
  Als „Minderheitenrecht“ weniger problematisch.
  Parlamentarische Opposition.
  Staatsoberhaupt mit geringer Macht.
  Staatliche Institutionen entscheiden, ob Stimmbürger abstimmen.
  Entscheidung durch die Stimmbürger.
  z. B. Verfassungsänderung in der 5. Französischen Republik.
  Zunächst Beschluss durch beide Kammern.
  Entscheidung durch Staatspräsidenten:
  Kongressbeschluss (gemeinsame Sitzung beider Kammern) mit 3/5-Mehrheit …
  … oder Annahme im Volksentscheid.
   
2.2. Initiative
  In Deutschland starke Tradition der Initiativen.
  Gruppe von Bürgern entwirft Antrag.
  Bei ausreichender Unterstützung Vorlage zur Abstimmung.
  ggf. Vorlage eines Alternativentwurfs durch Gesetzgeber.
  Abstimmung über Inkrafttreten des Gesetzentwurfs.
  Initiative in Rheinland-Pfalz, z. B. Volksbegehren
  1. Stufe Volksbegehren
  2. Stufe Volksbegehren
  3. Stufe Volksentscheid
  Volksbegehren: Mit ihnen kann verlangt werden, Gesetzentwürfe und Entscheidungen des Bundestages per Volksentscheid zu überprüfen (fakultative Referenden): Forderung: Gesetze, die vom Bundestag verabschiedet werden, sollen erst nach 100 Tagen in Kraft treten. Wird in dieser Zeit ein Volksbegehren
gegen das Gesetz gestartet und kommen 500.000 Unterschriften zusammen, muss das Gesetz vors Volk. Erst wenn das Gesetz bei einem Volksentscheid die Mehrheit der Stimmen erhält, tritt es in Kraft – wenn nicht, dann nicht.
  Schweizer Volksinitiative: Vergleichbares Verfahren wie deutsches Volksbegehren.
  Antrag auf Zulassung zum Volksbegehren.
  20.000 Unterstützer (0,6 %) erforderlich.
  alternativ: Volksinitiative mit 30.000 Unterstützern.
  Volksbegehren
  2-monatige Amtseintragung.
  Unterstützung von 300.000 Stimmberechtigten (9,7%).
  Landtag kann zustimmen oder Alternativentwurf.
  Nach verworfener Vorlage kann Volk einen Volksentscheid verlangen.
  Problematik von Zustimmungs- bzw. Teilnahmequoren.
  Annahme durch Mehrheit.
  Stimmbeteiligung von 25% erforderlich.
  SPD will volksbegehrte Referenden für GG-Änderungen möglich machen.
  Europäische Bürgerinitiative (EBI)
  Benötigt 1 Million Unterschriften aus mindestens 7 Ländern.
   
2.3. Referendum – obligatorisch = zwingend
  Obligatorische Referenden nur in Bayern und Hessen.
  Gesetzgeber verabschiedet Normen.
  Norm muss Stimmbürgern zur Abstimmung vorgelegt werden.
  Inkrafttreten erst nach Zustimmung.
  Vorgeschrieben: Keine Option politischer Opportunität.
  Keine „Volksbefragung“ o. ä.
  Zwingend stattfindende Volksentscheide: Wenn Kompetenzen auf die EU übertragen werden und wenn das Grundgesetz geändert werden soll (obligatorische Referenden). Änderungen des Grundgesetzes, die der Bundestag beschlossen hat, müssen zwingend vom Volk bestätigt werden. Gibt der Bundestag Kompetenzen auf EU-Ebene ab, muss auch hier das Volk zustimmen.
  Referenden in Bayern, z.B. für Verfassungsänderung
  Landtag verabschiedet mit 2/3-Mehrheit.
  Anschließender Volksentscheid.
  Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.
  Referenden in Rheinland-Pfalz
  Volksentscheid bezüglich 2014 bundesweit auf dem 11. – 13. Platz.
   
2.4. Referendum – fakultativ (möglich) = Korrekturbegehren
  In Deutschland nur in Hamburg fakultative Referenden.
  Kommunales Rheinland-Pfalz: Kassierendes Bürgerbegehren →  
Ergänzung im Laufe des Jahres 2015
  Richtet sich gegen kürzlich erfolgten Beschluss des Parlaments.
  Üblicherweise niedrigere Unterschriftenquoren und verkürzte Fristen.
  Gesetzgeber verabschiedet Norm.
  Bürger können Abstimmung zur Gesetzesaufhebung erzwingen.
  Abstimmung, ob der Gesetzesbeschluss widerrufen wird.
  Fakultatives Referendum in der Schweiz
  Starke Koordinationswirkung in der Schweiz.
  Unterstützung durch 50.000 Bürger (oder 8 Kantone) in 100 Tagen.
  Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
   
2.5. Bürgerbeteiligung: Volksinitiative → Volksbegehren → Volksentscheid
Beispiel aus Schleswig-Holstein:
1.  Für erfolgreiche Volksinitiative müssen Antragsteller mindestens 20.000 unterstützende Unterschriften sammeln.
2.  Danach prüft der Landtag, ob die Initiative zulässig ist. Stimmen die Abgeordneten, dass die Initiative zulässig ist, hat der Landtag vier Monate Zeit die Volksinitiative zu beraten. Das Plenum KANN die Forderung der Initiative annehmen, macht es aber kaum.
3.  Sollte der Landtag die Initiative – wie leider erwartet – ablehnen, können die Initiatoren zum nächsten Schritt übergehen und ihr Volksbegehren starten. Innerhalb weiterer sechs Monate müssen sie nun 80.000 Unterschriften sammeln. Was eine Arbeit! Die Unterschriftenlisten werden in den Ämtern ausgelegt. Immerhin! Zusätzliche Unterschriften auf der Straße werden auch gezählt.
4.  Kommen die 80.000 Unterschriften (von Wahlberechtigten) zusammen, steht der letzte Akt im Drama bevor: Der Volksentscheid muss nun innerhalb neun Monaten stattfinden. Wer zahlt denn das?
5.  Der Volksentscheid wird zum Gesetz, wenn
a) mehr als 50 % der Wähler zustimmt (es müssen aber auch mehr als 15 % aller Wahlberechtigten sein) oderb) mehr als 66,67 % der Wähler zustimmt, wenn das Volk über eine Verfassungsänderung abgestimmt hat (es müssen aber auch mehr als 50 % aller Wahlberechtigten sein).
  In Deutschland bisher ca. 5.000 erfolgte Volksbegehren.
  In Deutschland auf Länderebene bisher 79 erfolgte Volksbegehren.
  Volksbegehren (1. Stufe in Hessen gem. GemO und 2. Stufe in Schleswig-Holstein)
  Naturschutzbegehren.
  Volksentscheid (2. Stufe in Hessen gem. GemO und 3. Stufe in Schleswig-Holstein)
  Volksbegehren in Rheinland-Pfalz
  Bürgerbegehren bezüglich 2014 bundesweit auf dem 9. – 10. Platz.
  In RLP landesweit immer noch kein einziges Gesetz per Volksentscheid verabschiedet. So soll es nicht weitergehen, das hat nicht nur Mehr Demokratie e. V. erkannt, sondern auch der Landtag. Die 2011 eingesetzte Enquete-Kommission „Aktive Bürgerbeteiligung hat nun seinen Abschlußbericht vorgestellt. Der Reformbedarf wurde erkannt. Nun ist es wichtig, dass diese Reformen auch umgesetzt werden.
  Enquete-Kommission „Aktive Bürgerbeteiligung“  (RLP)
   
2.6. Petitionen
  Laufende Petitionen direkt hier zum direkten Unterschreiben
   
2.7. Verbände / Vereine
  Liste der Verbände   → Ergänzung im Laufe des Jahres 2020
   

 Letzte Aktualisierung 24.04.2020

Direktdemokratische Verfahren bieten uns viele Instrumente, ganz tolle Ideen umzusetzen. Deswegen: Nix wie ran an die Buletten. Bildrechte: Geralt auf Pixabay 450597_1920
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